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Asylrechtliche Fälle in der praktischen Beratung

Die Übung beschäftigt sich eingehend mit dem Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Damit reicht die Bandbreite des Programms von der Frage, unter welchen Umständen einem Ausländer die Stellung eines Asylantrags anzuraten ist, wie dieser zu stellen und mit welchen Anforderungen er verbunden ist, bis hin zu der Frage, wie eine behördliche Entscheidung durch das BAMF aussehen kann. Die Übung orientiert sich somit stark an dem Beratungsbedarf neu eingereister Flüchtlinge. Aus diesem Grunde wird auch die Dublin-III-VO ein wichtiger Inhalt der Veranstaltung sein. Eine Asylantragstellung in Deutschland führt nämlich nicht notwendigerweise zu einer Sachentscheidung in der Bundesrepublik, sondern kann auch mit der Anordnung einer Überstellung des Ausländers in einen anderen europäischen Staat enden, wenn der Flüchtling beispielsweise schon dort einen Asylantrag gestellt hat (Dublin-III-VO).

Dozent: RA Dr.Stephan Hocks

Die Übung findet immer im Sommersemester montags von 18 - 20 Uhr statt. Sie ist dem Schwerpunktbereich 6 zugeordnet und offen für alle Interessierten.

Hier finden Sie die Veranstaltung in StudIP.