Inhaltspezifische Aktionen

Vorlesung: Grundzüge im Aufenthaltsrecht

Nach § 4 AufenthG wird grundsätzlich jede und jeder Nichtdeutsche, die oder der keine Freizügigkeitsberechtigung aus dem Unionsrecht innehat (oder eine Berechtigung aus einer Assoziation verweisen kann) verpflichtet, einen Aufenthaltstitel einzuholen, will sie oder er in die Bundesrepublik einreisen oder sich dort aufhalten. Auch eine Erlaubnis für die Erwerbstätigkeit seht Drittstaatsangehörigen nicht einfach so zu. Das wird im Aufenthaltsgesetz und anderen Gesetzen geregelt, auch das Unions- und Völkerrecht spielt hier mit hinein. Die rechtlich legitime Befugnis eines Staates, über Aufenthalt und andere Lebensbedingungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Mobilität oder Leistungsbezug) von Nicht-Staatsangehörigen Bestimmungen zu erlassen, wird allgemein als Folge der staatlichen Souveränität angesehen, auch wenn deren völkerrechtliche Herleitung zuletzt wieder in der Diskussion ist. Die Vorlesung behandelt diese und andere Fragen, die zur Beschreibung der Rechtslage von Drittstaatsangehörigen in der Bundesrepublik relevant werden. Auch die prozessualen Bezüge, wie etwa Antragsverfahren, Rechtsbehelf und Eilrechtsschutz werden erwähnt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, sie ist ausdrücklich auch für Studierende anderer Fachbereichen geöffnet.

Dozent: Prof. Dr. Stephan Hocks

Die Veranstaltung findet im Sommersemester 2025 donnerstags von 16–18 Uhr in HS 031, Campus Recht & Wirtschaft (Licher Str. 76) statt. Sie ist dem Schwerpunktbereich 6 des Fachbereichs Rechtswissenschaften zugeordnet.

Den vorläufigen Vorlesungsplan finden Sie hier.