Bewerbung
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Erststudium (wenn Sie noch keinen Studiengang abgeschlossen haben - der "Normalfall")
Zweitstudium (ohne Masterstudiengänge) (Sie haben bereits einen Studiengang erfolgreich abgeschlossen)
Masterstudium (erst möglich, wenn Sie ein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben)
höhere Fachsemester (wenn Sie durch Vorleistungen die Voraussetzungen erfüllen)
Promotion ( i.d.R. erst möglich, wenn Sie ein Master- oder Staatsexamensstudium abgeschlossen haben)
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite (link).
Beruflich Qualifizierte
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mit beruflicher Vorbildung möglich, auch ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" wurde ein Mindeststandard für alle Bundesländer definiert, nach dem berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen einheitlich bewertet werden können mit dem Ziel, dass berufliche und allgemeinbildende Bildungswege gleichwertig den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen.
In Hessen ist dies durch Regelungen in der "Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter (Portal Bürgerservice Hessenrecht)" umgesetzt.
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