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Untersuchung von Tierkörpern

 

Die postmortale Untersuchung (Obduktion) spielt eine wichtige Rolle in der Aufklärung von Krankheits- und Todesursachen bei Tieren, der Erforschung von Krankheiten und der Förderung der Tiergesundheit. Sie liefert wertvolle Erkenntnisse für Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer sowie Tierärztinnen und Tierärzte. 

Durch eine sorgfältige Untersuchung der Tierkörper und Organe durch erfahrene Veterinär-Pathologen werden Anomalien, Verletzungen, Tumoren oder andere Auffälligkeiten identifiziert. Dies ermöglicht eine präzise Diagnose und hilft Tierärztinnen und Tierärzten, die richtige Behandlung oder Vorbeugungsmaßnahmen zu empfehlen, um ähnliche Fälle in der Zukunft zu verhindern oder anderen betroffenen Tieren zu helfen.

Zudem liefern Obduktionen wichtige Informationen über die Verbreitung von Krankheiten und das Auftreten von Epidemien bei Tieren. Pathologen können Infektionsausbrüche erkennen, potenzielle Risikofaktoren identifizieren und dabei unterstützen, Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention zu empfehlen. Diese Erkenntnisse sind für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung (One-Health), da viele Tierkrankheiten auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen).

 

Die reguläre Annahmezeit von Tierkörpern ist werktags von 8.00 bis 11.00 Uhr. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Körper eines verstorbenen Tieres bei uns während dieser Zeit abzugeben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir einen reibungslosen Ablauf organisieren können (Kontakt).

 

Das Auftragsformular finden Sie hier. Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus, damit wir Ihnen die bestmögliche Diagnose und Befundinterpretation zukommen lassen können.

 

Den Anfahrtsplan finden unter Kontakt.

 

Hinweis: Gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Seuchenrecht ist eine Herausgabe von Tierkörpern oder Tierkörperteilen nach einer pathologischen Untersuchung leider nicht möglich. Eine Bestattung durch Einäscherung (Kremierung) ist jedoch problemlos möglich. In diesem Fall bitten wir Sie, dem Auftragsformular einen entsprechenden Vermerk hinzuzufügen und ein zugelassenes Bestattungsunternehmen zu beauftragen.