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Beglaubigungen

Beglaubigen darf nur die ausstellende Stelle des jeweiligen Dokumentes; alternativ: Notar, Stadtbüro, Gemeindeverwaltung, ...

Nicht akzeptiert werden "Beglaubigungen" durch Pfarrämter, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Schulen (sofern es sich hierbei nicht um die ausstellende Schule des Originals handelt) etc.

Zeugnisse, die vom Prüfungsausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung oder für die Tierärztliche Prüfung an der JLU Gießen ausgestellt wurden, können nach Vorlage des Originals und maximal zwei Kopien im Prüfungsamt Veterinärmedizin beglaubigt werden.