Onlineformular - Antrag auf Ausrichtung der GGS-Jahrestagung 2024

Die Einreichungsfrist für Anträge auf Ausrichtung der GGS-Jahrestagung 2024 ist der 15.09.2023.

--> dieses Formular ist ab dem 16.09.2023, 00:00 Uhr Ortszeit, nicht mehr erreichbar.

In diesem Onlineformular haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausrichtung der GGS-Jahrestagung 2024 zu stellen. Für die GGS-Jahrestagung stehen finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 € zur Verfügung, die Sie für die Ausrichtung der Tagung entsprechend der Richtlinien der JLU (Beschaffungsordnung und Bewirtungsrichtlinie) flexibel verwenden dürfen. Die Mittel des GGS dürfen auch als Co-Finanzierung genutzt, also mit anderen Finanzierungsquellen gepaart werden.


Bitte beachten Sie, dass Ende 2024 ein kurzer Rechenschaftsbericht (max. 1 Seite) einzureichen ist. Dieser soll einen transparenten Überblick über die Mittelverwendung bieten.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Engagement am GGS, wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Die Richtlinien finden Sie unter https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/ggs/forschung/sektionen/sektionsfoerderung/RichtlinienfinanzFoerderungSektionen
Bitte nutzen Sie hierfür das vom GGS bereitgestellte Online-Antragsformular für die GGS-Jahrestagung unter https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/ggs/forschung/Vorlage-antrag-ggs-jahrestagung/view

*Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre (personenbezogenen) Daten für die Sektionsarbeit und den Bearbeitungsprozess Ihrer Anträge im GGS gespeichert und verarbeitet werden. Außerdem dienen Ihre Daten in anonymisierter Form der Berichterstattung im Rahmen der Zielvereinbarungen des GGS mit dem Präsidium. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen Daten erfolgt nur zu den oben genannten Zwecken. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO). Die Daten bleiben gespeichert, so lange sie für die Sektionsarbeit sowie die Berichterstattung gegenüber dem Präsidium erforderlich sind. Sie sind jederzeit berechtigt, Ihre Einwilligung zu widerrufen und die Löschung der Daten zu verlangen, wobei die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt (Art. 7 Abs. 3 und Art. 17. EU-DSGVO). Darüber hinaus sind Sie berechtigt, über Ihre Daten Auskunft zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder ihre Verarbeitung einschränken zu lassen (Art. 15, 16 und 18 EU-DSGVO).