Bewerbung fürs Lehramt an der JLU
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie unter: https://www.uni-giessen.de/de/studium/bewerbung
Aktueller Hinweis zur Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3, L5 für das WS 2025/26
Zu einem Wintersemester können Sie sich an der Justus-Liebig-Universität Gießen grundsätzlich in den Lehramtsstudiengängen nur für ungerade Semester und zu einem Sommersemester für gerade Semester bewerben.
Im Bewerbungsportal ist für das Lehramt nur noch die Struktur der neuen Lehramtsordnung abgebildet (ab WS 23/24).
Dennoch kann bei entsprechender Semestereinstufung auch die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester nach den Anlagen der alten Studien- und Prüfungsordnung geschehen. Die KollegInnen des Studierendensekretariats entscheiden dann, ob die Immatrikulation nach der neuen Ordnung oder nach den Anlagen der alten Ordnung vorgenommen wird.
Bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2025/26 für das erste, dritte oder fünfte Fachsemester studieren Sie i.d.R. nach der „neuen“ Lehramtsordnung ab WS 23/24.
Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester ist eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen erforderlich.
Die Anlagen der alten Studien- und Prüfungsordnung bis zum SoSe 2023 („alte Ordnung“) gelten für Sie, wenn Sie sich in Ihrem gesamten Studiengang oder in einem Teil Ihres Studiums für mindestens das siebte Fachsemester – nach erfolgter Semestereinstufung durch die Hessische Lehrkräfteakademie (Prüfungsstelle Gießen) – bewerben und einschreiben. Im Fall einer neuen Bewerbung und auch wenn Sie bereits an der Justus-Liebig-Universität Gießen einen Lehramtsstudiengang nach den Anlagen der Ordnung vor WS 2023/24 („alte Ordnung“) studieren und im Bewerbungsportal Änderungen beantragen wollen (z.B. Fachwechsel in Ihrem bisherigen Studiengang), kann es in der Darstellung im Bewerbungsportal (da nur die Struktur der neuen Lehramtsordnung abgebildet ist) Abweichungen zu Ihrem Studium geben.
Beim Studiengang L1 gibt es im Bewerbungsportal die Auswahl von Kurz- und Langfach. Sollten Sie sich für die alte Studien- und Prüfungsordnung bis SoSe 2023 bewerben, müssen Sie Ihre drei Fächer zwar in die differenzierte Struktur eintragen, können die Differenzierung aber ignorieren.
In diesen Fällen sind Sie aufgefordert, im Online-Bewerbungsformular über die Kommentarfelder anzumerken, wo es Abweichungen gibt (Beispiel: Angabe des korrekten Semesters, das aus dem Anerkennungsbescheid/der Semestereinstufung hervorgeht). Bitte beachten Sie: Die Kommentarfelder müssen aktiv angeklickt werden. Die KollegInnen des Studierendensekretariats prüfen Ihre Angaben ggf. mit Unterstützung des ZfL und hinterlegen die für Sie geltende Ordnung. Sie können auch ein handschriftlich befülltes pdf-Dokument an der hierfür vorgesehenen Stelle im online-Bewerbungsformular hochladen und dort wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung notieren.
Für die Bewerbung in ein höheres Semester für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang muss die amtliche Semesteranerkennung der hessischen Lehrkräfteakademie bereits mithochgeladen werden. Für die Bewerbung in ein höheres zulassungsbeschränktes Semester kann die Anerkennung noch bis zu einem bestimmten Stichtag nachgereicht werden.
An welchem Zulassungsverfahren nehmen BewerberInnen für L1 teil?
Für die Bewerberinnen und Bewerber für L1 ist immer die entsprechende Semestereinstufung in den Grund-/Bildungswissenschaften maßgeblich.
Wie und wann erfahren Sie, nach welcher Ordnung sie studieren und wie sie eingeschrieben wurden?
Im Studierenportal finden Sie nach Ihrer Ein-/Umschreibung eine Angabe zur PO-Version (Prüfungsordnungsversion). Die Angabe PO 0, steht für die alte Studien- und Prüfungsordnung bis WS 23/24. Im Prüfungsverwaltungssystem „FlexNow“ finden Sie ebenfalls einen entsprechenden Vermerk. Die neue Lehramtsordnung ab WS 23/24 erscheint in FlexNow als „Lehramtsordnung ab WS 23/24“. Alle anderen Bezeichnungen stehen für vorhergehende Studien- und Prüfungsordnungen vor WS 23/24, z.B. „modularisiert“ oder „modularisiert ab WS 13/14“ oder auch „modularisiert neu“.
Wenn Sie nicht sicher sind, nach welcher Ordnung Sie studieren, fragen Sie gerne im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge im Zentrum für Lehrkräftebildung nach.