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Nachwuchsförderung der JLU

Ziel der Förderung
Die Nachwuchsförderung der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) unterstützt eigenständige und karrierewirksamen Forschungsvorhaben von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der JLU, welche in eine wissenschaftliche Publikation oder eine entsprechende veröffentlichte Forschungsleistung im Bereich Wissenschaftskommunikation oder Open Science münden sollen. Die geplanten Forschungsvorhaben sollen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität überzeugen und die individuelle wissenschaftliche Karriere der Antragstellerin/des Antragsstellers nachhaltig fördern, u.a. indem die Förderchancen für zukünftige Drittmittelantragsstellungen aufgrund einer verbesserten Antragsbasis durch eine eigenständige Publikation oder veröffentlichte Forschungsleistungen in einem überschaubaren Zeitraum erhöht werden.
Antragsberechtigung
antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (vgl. Early Career Researcher R2-R3 level) der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachbereiche 1-11 und der wissenschaftlichen Zentren, die auf einer Landesstelle oder im Rahmen eines laufenden Drittmittelprojektes beschäftigt sind. Der JLU angeschlossene Stipendiatinnen/Stipendiaten und Fellows sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn die Stipendiendauer die Förderdauer der Nachwuchsförderung umfasst. Für die Laufzeit der Nachwuchsförderung (max. 6 Monate, 1 Juni 2023-30. November 2023) muss die Stelle bzw. die Finanzierung der Antragstellerin/des Antragstellers gesichert sein.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung soll die Promotion nicht länger als 8 Jahre zurückliegen, es besteht keine Altersobergrenze für Antragstellende. Nachgewiesene Eltern- und Pflegezeiten werden entsprechend berücksichtigt.[1] Postdocs, Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften sind ebenfalls ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

 

[1] Pflegezeiten für Kinder geboren in den 8 Jahren vor Antragstellung werden entsprechend der Marie Curie Richtlinien für postdoctoral researcher angerechnet (vgl. Work Programme, p. 90, Fußnote 89).

Gegenstand der Förderung
gegenstand

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualität, klar definierter Ziele und ausgearbeitetem Arbeitsprogramm zeitnah zu einem der folgenden Ergebnisse führen: wissenschaftliche Publikation oder veröffentlichte Forschungsleistung im Bereich Wissenschaftskommunikation oder Open Science. Förderfähige Aktivitäten im Rahmen dieser Vorhaben sind beispielsweise:

  • Forschungsaufenthalte, Vernetzungstreffen
  • Datensammlungen, Durchführung von Experimenten und Studien (entlang validierter fachspezifischer Standards sowie Standards zum Forschungsdatenmanagement)
  • Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften zur Unterstützung bei der Recherche, Datenerhebung, Datenaufarbeitung etc.
  • Individuelle Aktivitäten der Wissenschaftskommunikation oder im Bereich Open Science im eigenen und für das eigene Projekt

Was wird nicht gefördert?

  • Personalkosten für die Finanzierung der eigenen Stelle oder Übergangsfinanzierung
  • Infrastrukturinvestitionen, z.B. Laborgrundausstattung und Forschungsgeräte
  • Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, welche aus der Grundfinanzierung finanziert werden (z.B. Laptops, Büromaterialien, Bücher etc.)
Förderumfang
Die maximale Fördersumme liegt bei 5.000€ für Sach- und Personalmittel für den Förderzeitraum 1. Juni 2023 bis 30. November 2023 (6 Monate).
Antragsverfahren
antragsverfahren

Ein Antrag auf Nachwuchsförderung soll bis zum 28. Februar 2023 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen gerichtet und beim Science Support der Stabsabteilung Forschung eingereicht werden. Der Antrag besteht aus folgenden Teilen:

  • Vorhabenbeschreibung: Angaben zum geplanten Forschungsvorhaben mit klarer Zielsetzung, eine allgemeinverständliche Darstellung des Arbeitsprogramms für den Zeitraum der Unterstützung, eine Stellungnahme zur Karrierewirksamkeit, ein Finanzplan.
  • Anhänge: Tabellarischer Lebenslauf, projekt- und themenbezogenes Publikationsverzeichnis, Erklärung der Antragstellenden/des Antragstellenden zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis, Stellungnahme der vorgesetzten Professur bzw. der Institutsleitung mit einer Bestätigung, dass zur Durchführung der geplanten Arbeiten die Infrastruktur der Professur/des Instituts genutzt werden kann.

Für Ihre Bewerbung bitten wir Sie, den Vordruck zu benutzen und diesen im pdf Format fristgerecht an den Science Support der Stabsabteilung für Forschung (forschung@uni-giessen.de) über das  entsprechende Dekanat in CC zu verschicken. Die Bewerbung kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden:

Ausschreibung Vordruck

Call for proposals Application form

Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Nachwuchsförderung fällt das Präsidium. Begutachtungskriterien sind die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens, die Karrierewirksamkeit des Vorhabens, sowie die Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers unter Berücksichtigung bisheriger Forschungsleistungen entsprechend der jeweiligen Karrierephase. In Ausnahmefällen kann ein Gutachten einer/eines unabhängigen fachkundigen Sachverständigen eingeholt werden.
Förderverfahren
Über die Entscheidung des Präsidiums wird die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich informiert. Im Falle einer Bewilligung verläuft das Projekt sowie die geplanten Aktivitäten im Zeitraum 1. Juni bis 30. November 2023. Spätestens sechs Wochen nach Projektende soll ein vom PI verfasster Abschlussbericht inklusive Verwendungsnachweise an den Science Support verschickt werden. Möglichst zeitnah und nach Absprache soll dem Science Support die Publikation bzw. veröffentliche Forschungsleistung zur Präsentation auf der Website zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von auftretenden Fragen des Projektmanagements und ihrer Klärung setzt das Förderformat auf eine aktive Rolle der Geförderten.
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