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Rechtevergabe

Um Webseiten bearbeiten oder unveröffentlichte Webseiten einsehen zu können, benötigen Sie zunächst die entsprechenden Rechte. Die Rechtevergabe erfolgt dezentral.

Ihre Ansprechpartner in den jeweiligen Bereichen für die Rechtevergabe sind:

Kurzanleitung (für Administratoren): 

  1. Unter dem Reiter Freigabe -> s- bzw. g-Kennung in das Suchfeld eingeben
  2. Nach erfolgreicher Suche Rechte entsprechend zuweisen (Administrator-Recht = "kann anderen Nutzern Rechte zuweisen"). Die Rechte vererben sich auf Unterseiten.
  3. Beachten Sie: Um Rechte nicht ausschließlich für eine Standardansichtsseite zu vergeben (die keine Unterseiten hat, auf die sich die Rechte vererben könnten), sondern für einen ganzen Bereich (auf den sich die Rechte vererben können), klicken Sie zunächst auf "Inhalte", um zum Ordner zu wechseln, dann auf "Freigabe"

Ausführliche Anleitung (für Administratoren):

Die Rechtevergabe ist nicht gleichzusetzen mit dem "Status" einer Webseite, der darüber bestimmt, ob eine Webseite veröffentlicht ist und weltweit unangemeldet eingesehen werden kann, oder nicht.

Die Rechte werden über den Reiter "Freigabe" bearbeitet. Suchen Sie nach einer Kennung, der Sie Rechte zuweisen möchten (z.B. "gz224") und vergeben Sie dann die Rechte:

Rechte

Rechte vererben sich auf Unterseiten. Um die Rechte einer Kennung nachträglich anzupassen, gehen Sie auf die Seite, ab der die Rechte ursprünglich vergeben wurden. Setzen Sie nun die Rechte für die Kennung neu. Sollen auf einer Unterseite sämtliche Rechte neu vergeben werden, ohne dass auf den darüber liegenden Seiten Rechte entzogen werden, so entfernen Sie einfach den Haken bei "Berechtigungen von übergeordneten Ordnern übernehmen" und vergeben Sie die Rechte neu.

Das "Ansehen"-Recht kann vergeben werden von Kennungen, die bearbeiten, hinzufügen oder veröffentlichen können. Mit dem Ansehen-Recht können unveröffentlichte Webseiten nach Login angesehen werden. Im Übrigen kann die Rechtevergabe immer nur von Kennungen vorgenommen werden, die das Recht "Website-Administrator" besitzen. Diese Kennungen können dann die übrigen Rechte (bearbeiten, hinzufügen, veröffentlichen) vergeben. Auch zusätzlich das Recht "Website-Administrator" selbst, sodass ab einer bestimmten Webseite eine Kennung mit diesem Recht die Rechteverwaltung komplett selbst übernehmen aber auch weiter übertragen kann.

Hinweis: Achten Sie darauf, Nutzern Rechte ab einem Ordner zu vergeben! Ist einem Ordner z.B. eine Seite als Standardansicht zugewiesen und Sie klicken auf "Freigabe" und setzen die Rechte, dann setzen Sie die Rechte für die Seite, nicht für den Ordner. Es wird ein Hinweis auf diese Tatsache gegeben. Sie sollten nämlich Rechte nicht für einzelne Seiten vergeben, sondern ab einem Ordner, so dass sich die Rechte vererben (auf Unterordner und Unterseiten). Klicken Sie also im entsprechenden Warnhinweis des Systems auf "klicken Sie hier" oder wechseln Sie über den Reiter "Inhalte" in den Ordner und setzen Sie nun die Rechte.

Die Rechtevergabe erfolgt separat für den deutschen und englischsprachigen Webseitenbereich!

  • Nur Administratoren können Rechte vergeben - aber nicht das Admin-Recht selbst
  • Nur Administratoren können Kurz-URLs vergeben
  • Nur OE-Administratoren können Portlets bearbeiten

Wenn Sie diese Rechte benötigen, können Sie uns gern kontaktieren oder wenden Sie sich an Ihren Bereichs-Administrator (siehe oben).