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Wahlen

Das Wahlamt der JLU ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Großteils der Wahlen der Universität sowie für das Nachrückverfahren zuständig.

Wahlen

Folgende Wahlen werden vom Wahlamt der Justus-Liebig-Universität Gießen organisiert bzw. unterstützt:

  • Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten
  • Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten
  • Fachbereichsratswahlen
  • Senatswahlen
  • Personalratswahlen
  • Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Wahlen der Schwerbehindertenvertretung
  • DFG-Fachgutachterwahlen
  • Wahl des Vorstandes des Studentenwerks
  • Direktoriumswahlen

  

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der oben genannten Universitätswahlen sind das Hessische Hochschulgesetz, die Wahlordnung der JLU, die entsprechenden Paragraphen des Hessische Personalvertretungsgesetzes sowie des SGB IX.

Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten
Die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten finden für die Gruppe der Studierenden in jedem Sommersemester, für die anderen Gruppen alle zwei Jahre im Sommersemester statt. Für die Durchführung der Wahlen findet die Wahlordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 07. November 2008 in ihrer jeweils gültigen Fassung auf Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2021 Anwendung.
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Formulare
Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Formulare für die oben genannten Wahlen
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