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Arbeitsunfähigkeit anzeigen (Krankmeldung)

Krankheitsbedingte Abwesenheiten bzw. die Wiederaufnahme der Arbeit im Personaldezernat anzeigen.

Leider gab es bei der Nutzung dieser und auch weiterer Plone-Formulare Probleme. Diese konnten inzwischen behoben werden. Um die Formulare aber wieder uneingeschränkt nutzen zu können, laden Sie die Seite bitte neu. Drücken Sie dazu bitte „Strg“+„F5“. Sollte das Problem weiterhin bestehen, verweist das Rechenzentrum auf folgende Seite: Hilfestellung bei Fehlermeldung in Formularen auf Webseiten der JLU — Hochschulrechenzentrum (HRZ) (uni-giessen.de).

Mit den nachfolgenden Formularen werden krankheitsbedingte Abwesenheiten von Beschäftigten bzw. deren Wiederaufnahme der Arbeit nach einer solchen Abwesenheit durch die Vorgesetzten oder die Sekretariate an das Personaldezernat gemeldet.

 

Arbeitsunfähigkeit anzeigen (Krankmeldung)
Formular zur elektronische Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit

Folgeanzeige Arbeitsunfähigkeit
Formular zur Folgeanzeige einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit

Wiederaufnahme der Arbeit anzeigen
Formular, um die Wiederaufnahme der Arbeit anzuzeigen

 

Was müssen Beschäftigte tun?

  • Bitte melden Sie Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit vor Dienstbeginn bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten bzw. der dafür festgelegten Stelle (z. B. Sekretariat) und teilen Sie die voraussichtliche Dauer mit.
  • Sofern ein Arztbesuch erforderlich ist, melden Sie sich im Anschluss daran erneut bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten bzw. der dafür festgelegten Stelle und teilen Sie die ärztlich festgelegte Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit. Falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, leiten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihre/Ihren Vorgesetzten oder die dafür festgelegte Stelle weiter.
  • Bitte informieren Sie Ihre/Ihren Vorgesetzte/Vorgesetzten oder die dafür festgelegte Stelle über jede Verlängerung der krankheitsbedingten Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer.
  • Sobald Sie den Dienst wiederaufnehmen können, melden Sie sich bitte am Tag des Dienstantritts bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten bzw. bei der dafür festgelegten Stelle.

 

Was müssen Vorgesetzte/Sekretariate tun?

  • Sobald die Information über die Arbeitsunfähigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters und die voraussichtliche Dauer vorliegt, melden Sie diese bitte zeitnah an das Personaldezernat. Für die Meldung der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten verwenden Sie bitte ausschließlich die oben hinterlegten Formulare.
  • Nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit ist das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit zu melden.
  • Das bisherige Papierformular entfällt!

 

 Präsentation der Informationsveranstaltungen vom Januar 2023