Vollkostenrechnung
Alle neuen Projekte, die gemäß den Vorschriften des europäischen Beihilferechts als wirtschaftlich gelten, müssen ab dem 1. Juli 2011 zu Vollkosten abgerechnet werden.
Die Informationen auf diesen Seiten spiegeln den aktuellen Stand im Projekt Vollkostenrechnung an der JLU Gießen wieder. Sie werden regelmäßig überarbeitet und weiter ergänzt. Bei Rückmeldungen oder Fragen zum Thema Vollkosten schreiben Sie bitte an KLR@admin.uni-giessen.de.
Was ist neu?
Folge der neuen Konditionen ist, dass neben den bisher vom Leistungsempfänger finanzierten „direkten“ Personal- und Sachkosten auch sogenannte „indirekte“ Kosten, die bisher aus dem Grundhaushalt der JLU finanziert wurden, dem Leistungsempfänger in Rechnung zu stellen sind.
Dazu zählen die Erhebung eines Gemeinkostenzuschlagsatzes, eines Gewinnaufschlags, sowie die Kosten für das wissenschaftliche und technisch-administrative Personals im Fachbereich, welches direkt im wirtschaftlichen Projekt mitarbeitet.
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen folgende Instrumente zur Verfügung:
- Prüfleitfaden/Übersicht zur Einordnung der Projekte in den wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Bereich
- Vertragsgestaltung zur Hilfestellung bei Vertragsabschlüssen
- Kalkulationsschema zur Vollkostenkalkulation in der Phase der Projektanbahnung
- Zeiterfassungsbogen zur Erfassung der im wirtschaftlichen Projekt geleisteten Arbeitszeit in Stunden pro Monat
- quartalsweise Abrechnung der wirtschaftlichen Projekte