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Übergangsstipendien bei auslaufenden Drittmittelprojekten

Die Übergangsstipendien richten sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen mit auslaufenden Drittmittelprojekten. Ziel der Stipendien ist, Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Fachbereiche eine temporäre, finanzielle Unterstützung im Übergang zu einer Anschlussfinanzierung durch neue Forschungsprojekte oder Qualifikationsstellen zu ermöglichen. Die Übergangsstipendien dienen der Fertigstellung von Forschungs- oder Qualifikationsarbeiten sowie der Antragstellung für nachfolgende Forschungsprojekte.

Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt für Doktorandinnen 1.350 Euro monatlich, für Postdoktorandinnen 1.850 Euro monatlich. Zusätzlich werden Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von 150 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400 Euro gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind.

Bewerbungen sind jederzeit auf dem Dienstweg über die Institute und Dekanate der jeweiligen Fachbereiche in zweifacher Ausführung und mit Anlagen beim Büro für Chancengleichheit einzureichen. Zusätzlich ist eine elektronische Version der Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an BueroChancengleichheit zu versenden.

 

Kontakt

Julia Mohr

Telefon: 0641-99-12056