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Versicherungsschutz im Praktikum

Unfallversicherung

 

Studierende der Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen leisten verschiedene in der Studienordnung vorgeschriebene Praktika während ihres Studiums ab.

Bei Hochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte.

Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden.

Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger.

Unfallkasse Hessen - Versicherungsschutz für Studierende

 

Haftpflichtversicherung

 

Detaillierte Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Gießen unter nachfolgendem Link

Versicherungen