Voraussetzungen für die Verleihung des LL.B.
Hier finden Sie Informationen zur Antragsberechtigung und den Antragsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag.
Beachten Sie bitte:
- Wurde das Studium vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen, bestand am 01.10.2025 eine Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU und wurde das 14. Fachsemester noch nicht überschritten, muss der Antrag auf Verleihung des Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)/Bachelor der Rechtswissenschaft“ unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens im 20. Fachsemester gestellt werden.
- Wurde das Studium vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen, bestand am 01.10.2025 eine Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU und wurde das 14. Fachsemester bereits überschritten, muss der Antrag auf Verleihung des Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)/Bachelor der Rechtswissenschaft“ unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens innerhalb von weiteren sechs Fachsemestern gestellt werden. In diesem Fall gilt die o.g. Grenze von 20 Fachsemestern nicht!
- Bei Studienbeginn an der JLU zum 01.10.2025 oder zu einem späteren Zeitpunkt muss der Antrag auf Verleihung des Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)/Bachelor der Rechtswissenschaft“ unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens im 20. Fachsemester gestellt werden.
- Ein Wechsel an die JLU von einer anderen deutschen Universität zum Erwerb des Bachelors ist nur möglich, wenn an der anderen Universität das 18. Fachsemester noch nicht überschritten wurde. Der Antrag auf Verleihung des Grades „Bachelor of Laws (LL.B.)/Bachelor der Rechtswissenschaft“ muss unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens im 20. Fachsemester gestellt, die Bachelorarbeit stets am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU erbracht werden.
Sind die oben genannten zeitlichen Grenzen eingehalten, können den Antrag am Prüfungsamt Rechtwissenschaft der JLU stellen:
- bereits am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU eingeschriebene Studierende;
- Studierende, die an einer anderen deutschen Universität für Jura eingeschrieben waren;
- ehemalige Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU.
Folgende Antragsvoraussetzungen gelten für die jeweilige Personengruppe:
- Bereits am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU eingeschriebene Studierende sind antragsberechtigt, wenn sie
- erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt festgestellt worden ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen (als erstmalig erfolgt gilt auch die Zulassung zum Freiversuch oder die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Freiversuch gemäß § 21 JAG!), und
- die Bachelorarbeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU bestanden haben (siehe hierzu § 4 Bachelorordnung!). Vor dem 01.10.2025 am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU erbrachte Seminararbeiten werden als Bachelorarbeit anerkannt.
- Studierende, die an einer anderen deutschen Universität für Jura eingeschrieben waren, sind antragsberechtigt, wenn sie
- sich an der anderen Universität höchstens im 18. Fachsemester befanden,
- erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt festgestellt worden ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen (als erstmalig erfolgt gilt auch die Zulassung zum Freiversuch oder die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Freiversuch gemäß § 21 JAG!), und
- die Bachelorarbeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU erbracht haben (siehe hierzu § 4 Bachelorordnung!).
- Ehemalige Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU sind antragsberechtigt, wenn sie
- zum Zeitpunkt ihrer Exmatrikulation das 20. Fachsemester nicht überschritten hatten,
- erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt festgestellt worden ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen (als erstmalig erfolgt gilt auch die Zulassung zum Freiversuch oder die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Freiversuch gemäß § 21 JAG!), und
- die Bachelorarbeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU erbracht haben (siehe hierzu § 4 Bachelorordnung!). Vor dem 01.10.2025 am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU erbrachte Seminararbeiten werden als Bachelorarbeit anerkannt.
Wurde die staatliche Pflichtfachprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden, ist eine erneute Einschreibung, um den Bachelorgrad zu erwerben, ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte:
- Von den oben genannten Voraussetzungen werden keine Ausnahmen gemacht. Etwaige „Härtefall“-Anträge werden nicht bearbeitet werden. Sehen Sie daher bitte von entsprechenden Anfragen ab, soweit Sie die erforderlichen Voraussetzungen – in zeitlicher oder fachlicher Hinsicht – nicht erfüllen, und stellen Sie den Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades rechtzeitig!
- Einen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung finden Sie an folgender Stelle:
https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/pflichtfach/pf_zulassungsnw - Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen wird allein durch das Justizprüfungsamt in Frankfurt geprüft. Es findet keine Vorab-Prüfung durch das Prüfungsamt Rechtswissenschaft statt!
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Für den Erhalt einer Bestätigung nach § 25 a JAG durch das Justizprüfungsamt finden Sie Informationen nebst Antrag auf dem Internetauftritt des JPA an dieser Stelle:
https://justizpruefungsamt.hessen.de/informationen-zur-einfuehrung-eines-integrierten-bachelors