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Praktikum im Master

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Das Praktikum im Master

Der Masterstudiengang Psychologie beinhaltet ein Praktikum. Die Details werden in der Speziellen Ordnung Anlage 4 geregelt.

Das Praktikum umfasst 320 Stunden. Es kann in allen Betrieben und anderen Einrichtungen zukünftiger Berufsfelder von Psychologinnen und Psychologen abgeleistet werden und anwendungs- oder forschungsorientiert sein. Es ist möglich, das Praktikum zu teilen. Ein Teilpraktikum muss mind. 150 Stunden umfassen.

Viele Fragen rund um das Praktikum sind in der FAQ beantwortet. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie sich an die Ansprechpartner wenden.

Sie finden die notwendigen Unterlagen unter Downloads.




Offene Sprechstunde  

 

Ab dem 20.10.2026 jeden Dienstag von 16-18 Uhr: 

Philosophikum I, Haus F1, EG 20c
oder telefonisch unter 0641 99 26010

 

An folgenden Terminen findet die offene Sprechstunde NICHT statt:

22.12.2026

29.12.2026

05.01.2026

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die studentische Mitarbeiterin klärt für Sie gerne Fragen rund aus den Themenbereichen: Praktikumsanmeldung und -anerkennung, Anerkennungen von früher abgeleisteten Praktika, Voraussetzungen der Praktikumseinrichtungen, notwendige Unterlagen, ... bezogen auf den Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie.

Falls Sie einen individuellen Gesprächstermin außerhalb der Sprechzeiten wünschen, wenden Sie sich gerne an praktikum-master@psychol.uni-giessen.de.

Fragen zum Praktikum im MBB richten Sie bitte an Filipp Schmidt. Fragen zum Praktikum im Master KliPPs bitte direkt an Ruth Augustin, siehe auch hier.


 

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Anerkannte Einrichtungen


In der Regel werden Tätigkeiten in

  1. Psychiatrischen/Psychosomatischen/Psychotherapeutischen Einrichtungen
  2. Eignungsdiagnostischen Einrichtungen
  3. Justizvollzugsanstalten
  4. Beratungsstellen
  5. Rehabilitationszentren
  6. Staatlichen Schulämtern
  7. Arbeitsagenturen
  8. Schulpsychologischen Diensten
  9. Personalberatungen
  10. Unternehmensberatungen
  11. Instituten für Markforschung, Sozialforschung oder Demoskopie
  12. Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen als Forschungspraktika

anerkannt.

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Anmeldung und Genehmigung


Die Praktikumsstelle ist vor Aufnahme des Praktikums vom Modulverantwortlichen zu genehmigen. Verwenden Sie hierfür im Idealfall das eingestellte Formular. Einschlägige Vorpraktika und Berufsausbildungen können in Ausnahmefällen auf Antrag anerkannt werden. Spätestens wenn Sie das Praktikum beginnen sollten Sie für das Praktikumsmodul eingeflext sein (FlexNow-Anmeldung-> im Zeitraum, in dem Sie sich auch für die anderen Module anmelden können)

Anmeldungen richten Sie bitte immer digital an praktikum-master.

 


 

Grafik: Weißes Ausrufezeichen auf blauem KreisWichtig: Eine Anmeldung des Praktikumsmoduls erfordert nicht, dass Sie das Praktikum im entsprechenden Semester abschließen. Die Modulanmeldung wird solange offen gehalten, bis Sie Ihr Praktikumszeugnis einreichen.

Ein Student präsentiert mit großer Geste

Schwerpunktstudierende


Für Schwerpunktstudierende gilt, dass auch das Praktikum im entsprechenden Studienbereich absolviert werden muss.  Hinweise zu möglichen Berufsfeldpraktikumseinrichtungen finden Sie in der Anlage 4 der Spez. Ordnung.

Studierende ohne Schwerpunkt sind in der Wahl ihres Pflichtpraktikums frei.

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Nachweis, Anerkennung und Bewertung


Nach Abschluss Ihres Praktikums verfassen Sie bitte einen Datenbankeintrag in unserer Praktikumsdatenbank auf ILIAS. Bei einer Aufteilung des Praktikums in zwei Teilpraktika ist für jedes Teilpraktikum ein separater Bericht zu verfassen.

Anschließend reichen Sie bitte Ihre Praktikumsbescheinigung(en) per E-Mail an praktikum-master@psychol.uni-giessen.de ein und bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Eintragung der Leistung in FlexNow.

Das Praktikumsmodul ist nicht benotet - es erfolgt also nur eine Eintragung als bestanden  / nicht bestanden.

 

Bilder via Unsplash