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Voraussetzungen für die Bewerbung

Der Master Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie erfordert allgemeine und spezielle Voraussetzungen. Hierzu gehört z.B. die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiums sowie der Nachweis von spezifischen Praktika.

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Allgemeine Voraussetzungen

 

  • Ein abgeschlossenes B.Sc. Psychologie Studium, das mind. 180 CP umfasst.*
  • Prädikatsabschluss (2,6 oder besser)
  • Alle allgemeinen Voraussetzungen werden auch auf der Seite der Zentralen Studienberatung (ZSB) erfasst.
 *zum Zeitpunkt der Bewerbung sind davon mind. 80% also 144 CP nachzuweisen.

Spezielle Voraussetzungen

 
Der abgeschlossene B.Sc. muss durch die zuständige Landesbehörde berufsrechtlichen anerkannt sein. Er muss also die Psychtherapie-Approbationsordnung (PsychThApprO) erfüllen.
 

Bewerber mit Bachelorabschluss ohne berufsrechtliche Anerkennung informieren sich bitte hier.

 

  • Berufspraktische Einsätze entsprechend der PsychThApprO müssen bei der Bewerbung gesondert durch Bescheide mit Unterschrift der Praktikumseinrichtung nachgewiesen werden. Die Reihenfolge der Praktika ist egal, es können auch beide Praktika in derselben Einrichtung direkt nacheinander absolviert sein. Trotzdem werden beide Bescheide benötigt.

- ein Orientierungspraktikum (OPrak) (mind. 5 CP)

- eine berufsqualifizierende Tätigkeit I (mind. 8 CP)

Ein Praktikumsmodul im Umfang von 13 CP muss aus dem Zeugnis oder dem Transcript hervorgehen. Praktika ohne Berücksichtiung im Curriculum können NICHT berücksichtigt werden. Vorlagen für die Bescheinigung finden Sie hier.

  • zusätzlich ist nachzuweisen

- ein forschungsorientiertes Praktikum (mind. 6 CP)

--> es reicht ein Eintrag auf dem

 

Ein Hinweis auf die berufsrechtliche Anerkennung sollte dem Zeugnis oder einem offiziellen Beiblatt zu entnehmen sein. Alternativ können Sie unsere Formulare im Downloadbereich nutzen und von der Herkunftsuniversität ausfüllen lassen.

 

 

Alle Angaben zu Voraussetzungen der Bewerbung für diesen Master finden Sie detailliert in der Speziellen Ordnung §3 des Masters Psychotherapie.

 

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Besonderer Hinweis
  1. Im Rahmen des Studiums werden Sie direkten Patientenkontakt haben. Spätestens im 2. Studienjahr ist daher eine Masernimpfung nachzuweisen (§20 Infektionsschutzgesetz). Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Impfung ist eine Fortsetzung und Abschluss des Studiums nicht möglich. Wie Sie Ihren Masernschutz nachweisen, finden Sie hier. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet hier außerdem die Begründung für die Impfpflicht für Psychologiestudierende.
  2. Wegen des direkten Patientenkontakts müssen Sie außerdem mindestens ein einfaches, möglicherweise auch ein erweitertes Führungszeugnis spätestens zum Beginn des 2. Studienjahres vorlegen. Bei direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig.
    Einträge im Führungszeugnis, die auf eine Gefährdung der zu betreuenden Patienten hinweisen, können zu einem Ausschluss von den betroffenen Veranstaltungen führen.