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Seminar bei Gesamtmetall in Berlin - WS 2023/2024

Die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Gutzeit hat im Wintersemester 2023/2024 auf Einladung von Gesamtmetall, dem Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, ein arbeitsrechtliches Projektseminar zum Arbeitskampfrecht in Berlin durchgeführt. Die Studierenden hatten dabei die Möglichkeit, sich intensiv mit aktuellen Rechtsfragen des Arbeitskampf- und Tarifrechts zu befassen, ihre Ergebnisse einem fachkundigen Publikum zu präsentieren und mit den Vertretern des Arbeitgeberverbandes zu diskutieren.

Hauptgeschäftsführer Oliver Zander hieß die Studierenden persönlich in den Räumlichkeiten der Hauptgeschäftsstelle Berlin willkommen und stellte den Arbeitgeberverband mit seinen 22 regional aufgestellten Mitgliedsverbänden vor. Die Metall- und Elektro-Industrie ist mit über 26.000 Betrieben und rund 3,9 Millionen Beschäftigten eine der Schlüsselbranchen Deutschlands.

Im Rahmen des Seminars präsentierten die Studierenden die Ergebnisse ihrer Seminararbeiten. Am ersten Tag erfolgte eine einführende Herausarbeitung der „einfach- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Arbeitskampfes“ mit einem umfassenden Blick auf Art. 9 Abs. 3 GG. Anschließend folgten Einblicke in „das Schlichtungsverfahren im Arbeitskampf“ und insbesondere die Erörterung der Frage nach einem möglichen Schlichtungserfordernis vor einem jeden Arbeitskampf. Im Anschluss an die Vorträge hatten die Studierenden die Möglichkeit, sich durch eine Diskussion im Plenum mit der Denk- und Arbeitsweise eines renommierten Arbeitgeberverbandes vertraut zu machen.

Am Abend des ersten Seminartages hatte Gesamtmetall zu einem gemeinsamen Abendessen in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen. Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, den Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sowie seine Mitarbeitenden in einer zwanglosen Atmosphäre näher kennenzulernen und sich auszutauschen.

Der zweite Seminartag begann mit einer Erörterung über die Zulässigkeit potenzieller „neuer Arbeitskampfformen“. Im Rahmen der Diskussion wurden insbesondere Leistungsbeschränkungen auf Arbeitnehmerseite (Bummelstreik, „go slow“), Kollektivkündigungen, Flashmobs sowie Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit (z. B. Demonstrationen, Boykottaufrufe oder sogenanntes „Campaigning“) thematisiert. Anschließend wurde sich mit der Frage nach einer möglichen „Erosion des Grundsatzes der Kampfparität durch das Bundesarbeitsgericht“ auseinandergesetzt.

Am Nachmittag standen zwei weitere besondere Programmpunkte auf der Agenda: der Besuch des Paul-Löbe-Hauses mitsamt einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers (CDU/CSU) sowie der Besuch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit einem Gespräch mit dem Referatsleiter für das Tarifvertragsrecht, Mindestlohnrecht und Entsenderecht Christian Riechert. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, sich über die potenzielle Einführung eines Arbeitskampfgesetzes und über Streiks in der Daseinsvorsorge auszutauschen. Zudem erhielten sie einen umfassenden Einblick in die Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten sowie in den Aufbau und die Arbeitsweise eines Bundesministeriums.