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Promotion am FB03

Sie überlegen sich, ein Thema wissenschaftlich fundiert und vertieft zu bearbeiten und dies vor Fachkolleginnen und -kollegen schriftlich und mündlich zu präsentieren? Dann ist eine Promotion vielleicht eine Möglichkeit, die Sie herausfordert und der Sie gerne nachgehen möchten! Unsere aktuelle Promotionsordnung finden Sie HIER

1.    Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer

Der Fachbereich 03 setzt sich aus sieben Instituten zusammen, die wiederum aus sehr unterschiedlichen Professuren gebildet werden. HIER finden Sie eine Übersicht über unser vielfältiges Angebot erziehungswissenschaftlicher, künstlerischer, politikwissenschaftlicher und soziologischer Forschungsfelder.

2.    Eine wichtige Entscheidung: Monographie oder kumulative Dissertation

Im Rahmen Ihrer Promotion können Sie ein Gesamtwerk in Form einer Monographie verfassen. Sie können aber auch einen Manteltext erstellen, der die Entwicklung und die wesentlichen Ergebnisse des erbrachten wissenschaftlichen Beitrags Ihrer Veröffentlichungen (publiziert oder angenommen nach Begutachtung) zusammenfasst. Für die zuletzt genannte Variante, die sogenannte kumulative Dissertation, finden Sie HIER zum aktuellen kumu Handout (liegt nun final vor 8/23) die notwendigen Bedingungen. Bei einer Annahme als Promovierende/Promovierender vor dem 24.05.2023 gelten die Ihnen seinerzeit mitgeteilten Hinweise.

3.    Binationales Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)

Wenn Sie im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens mit einer internationalen Universität zusammenarbeiten oder an dieser forschen, haben Sie die Möglichkeit zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie HIER

4.    Annahme als Promovierende bzw. Promovierender

Um offiziell als Promovierende/r am Fachbereich 03 zugelassen zu werden, reichen Sie die nach der Promotionsordnung vorgeschriebenen Dokumente (vgl. §11) im Prüfungsamt Link ein.
Eine Checkliste hierzu finden Sie unter: Link
Der Antrag auf Annahme als Promovierende oder Promovierender Link sowie die vollständigen Antragsdokumente und eine Exposé sind fristgerecht und in Papierform im Prüfungsamt einzureichen.
Die Termine der Sitzungen des Promotionsausschusses sowie die Antragsfristen finden Sie HIER

5.    Zwischenberichte

Ab dem dritten Jahr Ihrer Promotion sind Sie verpflichtet, jährlich einen Zwischenbericht, der den Fortgang Ihrer wissenschaftlichen Studien abbildet, abzugeben. Dieser Zwischenbericht muss zuvor Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt, von dieser/diesem abgezeichnet und danach an den Promotionsausschuss weitergereicht werden. Hier

6.    Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation – sei es eine Monographie oder ein kumulatives Werk – sind nun folgende Unterlagen beim Promotionsausschuss einzureichen:
(1)    Formloser Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit Benennung von Erst- und Zweitgutachterin oder Erst- und Zweitgutachter bzw. Drittgutachterin oder Drittgutachter bei kumulativer Promotion sowie Vorschläge für zwei weitere professorale Mitglieder für die Prüfungskommission. HIER
(2)    3 gedruckte Exemplare der Dissertationsschrift mit jeweils einem zusätzlichen Datenträger (beschriftet und eingeklebt, auf dem alle in der schriftlichen Fassung enthaltenen Textdokumente und sonstige Daten enthalten sind).
(3)    Ferner ist dem Prüfungsamt Mailadresse promotionen die Dissertationsschrift als pdf-Datei zu übersenden.

7.    Was passiert nun?

Nachdem Sie alle Dokumente vollständig eingereicht haben, der Promotionsausschuss der Eröffnung Ihres Verfahrens zugestimmt und die Zusammensetzung der Prüfungskommission bestätigt hat, geht Ihre Dissertation in die Begutachtungsphase. Die Gutachten sollen spätestens nach 5 Monaten vorgelegt werden. Nach Eingang der Gutachten liegen Dissertation und Gutachten fachbereichsöffentlich aus (2 Wochen in der Vorlesungszeit bzw. 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Sie erhalten die Gutachten – sowie mögliche Zusatzgutachten - nach Auslageende zur Vorbereitung auf die Disputation zugesandt. Die Disputation, in der Sie Ihre Forschungsergebnisse hochschulöffentlich präsentieren und verteidigen, kann frühestens 10 Tage nach Auslageende stattfinden, um zu gewährleisten, dass die Einladung hierzu fristgerecht erfolgen kann.

8.   Nach der Disputation

Sie erhalten eine Bescheinigung über das abgeschlossene Prüfungsverfahren. Die Urkunde wird Ihnen ausgehändigt, sobald die durch die Promotionsordnung (§ 23) vorgeschriebene Veröffentlichung erfolgt ist. Dem Prüfungsamt sind dazu die Bescheinigung der UB (bei elektronischer Veröffentlichung über https://jlupub.ub.uni-giessen.de ) oder ein Verlagsvertrag (unterschrieben von beiden Vertragsparteien) sowie das Abstract (maximal 1000 Zeichen mit zustimmender Kenntnisnahme der Betreuungsperson in deutscher und englischer Sprache) vorzulegen. Erst nach Aushändigung der Urkunde darf der Doktorgrad geführt werden. Ferner besteht für Sie, bei Veröffentlichung auf Verlagsebene, die Verpflichtung, der Universitätsbibliothek 4 und dem Prüfungsamt 2 Belegexemplare zukommen zu lassen.