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Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder Universitäten erbracht haben, sind grundsätzlich möglich. Dies gilt sowohl für den Hochschulwechsel zum 1. Fachsemester wie zu einem höheren Fachsemester.

Zuständigkeiten:

Bachelor Psychologie und Master Psychologie: Dipl. Psych. Ingrid Staiger

Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie: M.Sc. Psych. Ruth Augustin