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BewerberInnen ohne berufsrechtliche Anerkennung

Sie haben einen Bachelor Psychologie-Abschluss ohne berufsrechtliche Anerkennung? Wir haben hier Details zusammengestellt, die Ihnen helfen können, sich hinsichtlich der Bewerbung für den Master klinische Psychologie zu informieren.

1. Was bedeutet berufsrechtliche Anerkennung?

Die berufsrechtliche Anerkennung eines Studiengangs wird vom Landesprüfungsamt (in unserem Fall: HLPUG) nach einem intensiven Prüfprozess ausgesprochen. Sie besagt, dass der Studiengang die Psychotherapieapprobationsordnung (PsychThApprO) umsetzt. Die Absolventen können somit nach dem neuen Psychotherapiegesetz (PsychThG) den neuen klinischen Master studieren und danach die Approbationsprüfung ablegen.

 

2. Kann ich mich auf den klinischen Master bewerben, wenn mein Bachelor KEINE berufsrechtliche Anerkennung hat?

Grundsätzlich ist dies eine Zugangsvoraussetzung. Diese finden Sie in unserer Speziellen Ordnung hinterlegt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die aufgelisteten Inhalte vollumfänglich nachweisen können, weil Sie diese in Ihrem Bachelor Psychologie abgeleistet haben, können Sie das vom Fakultätentag empfohlene  Dokument nutzen. Damit können Sie sich an fast allen deutschen Universitäten bewerben. Jede Universität prüft die Einhaltung aber separat.

Wichtig: Die Leistungen müssen an einer Universität oder einer den deutschen Universitäten gleichgestellten Hochschule erbracht worden sein. Leistungen, die an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft oder Fachhochschule erworben wurden, können NICHT als äquivalent anerkannt werden. Wichtig: dies gilt auch für einzelne Leistungen die ggf. an einer dritten Hochschule ursprünglich erworben wurden, und nun von der Bachelorhochschule anerkannt wurden.

Außerdem gilt: Bei der Prüfung von gleichwertigen Studienabschlüssen (insb. ausländische Abschlüsse) können nur die innerhalb des BA-STudiengangs erbrachten Studien- und PRüfungsleistungen berücksicthigt werden. Maßgeblich hierfür sind die Studien- und PRüfungsordnung, das Modulhandbuch, welches konkret den Inhalt und die ZIele des Studienbaschlusses darlegt, das Transcirpt of Records, sowie Abschlusszeugnis.
Leistungen, die innerhalb des Bachelors absolviert werden, aber kein Bestandteil des Curriculums des vorgelegten Studienabschlusses sind, sind NICHT Bestandteil des gemäß §9 PsychThG vorgeschriebenen Studiums und können deshalb bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden.

 

3. Meine Universität hat mir das Bewerbungsdokument ausgefüllt - bin ich damit auf der sicheren Seite?

Nein. Jede Universität prüft dieses Dokument. Universitäten ohne berufsrechtliche Anerkennung haben möglicherweise auch gar nicht alle Vorschriften präsent. Hierzu zählen zum Beispiel einzelne Inhalte (Ethik, berücksichtigung aller Altersgruppen in der Lehre etc.), sowie formale Vorschriften zum Praktikum (Anleitung, Land, etc.). Sie können die Bewerbung aber mit dem Dokument probieren.

 

4. Ich habe meinen Bachelor im Ausland absolviert. Kann ich mich bewerben?

Ja. Sie gehen dafür genauso vor, wie BewerberInnen von deutschen Hochschulen ohne berufsrechtliche Anerkennung. Unserer Erfahrung nach sind insbesondere die notwendigen Praktika für Studierende aus dem Ausland ein Problem. Achten Sie also darauf ganz besonders. Sie können für den Nachweis auch unser englisch-sprachiges Dokument nutzen, damit die Hochschule dies gegenzeichnen kann. Auch hier gilt alles aus Punkt 2.!

 

5. Meine Universität will oder kann mir das Bewerbungsdokument nicht ausfüllen. Kann ich mich trotzdem bewerben.

Ohne das Dokument ist eine Bewerbung erfolglos.

 

6. Wo finde ich weitere Informationen?

Sie finden die Vorschriften der PsychThApprO zum Beispiel online hier. Die Spezielle Ordnung des klinischen Masters in Gießen ist hier hinterlegt. Weitere Informationen zum Studium des Master KliPPs in Gießen finden Sie auf diesen Seiten.