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Änderungen der Nebenfachordnung zum WS 22/23

Zum WS 22/23 treten Änderungen der Nebenfachordnung in Kraft.

Liebe Nebenfachstudierende,

 

zum 1.10.22 tritt die 6. Novelle zur Änderung der Speziellen Ordnung des Fachbereichs 01 - Rechtswissenschaft - für das Angebot von Nebenfächern in Studiengängen anderer Fachbereiche (Nebenfachordnung) in Kraft.

 

Die Novelle beinhaltet neben einer modernisierten Darstellung der Module sowie Anpassungen an die aktuellen AllB inbesondere folgende Änderungen (Kurzdarstellung):

 

  • Das Nebenfach Öffentliches Recht 30 CP (G. Jura im BA-Nebenfach – Öffentliches Recht (30 CP)) wird ab dem WS 22/23 nicht mehr angeboten.

  • Inhaltliche Veränderungen / Veränderungen im Auswahlangebot von Veranstaltungen in einzelnen Modulen:
    Modul Umweltrecht: Statt "Bau- und Planungsrecht" kann alternativ auch "Grundzüge des Öffentlichen Wirtschaftsrechts" gewählt werden (Nebenfach Öffentliches Recht 36 CP);

    Modul Arbeitsrecht: "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht" und "Betriebsverfassungsrecht" können nicht mehr als Wahlveranstaltungen eingebracht werden (beachten Sie hierzu jedoch diesen Ausnahmetatbestand im WS 22/23!), stattdessen wird die neue Wahlveranstaltung "Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende" (erstmaliges Angebot im WS 23/24 geplant) in den Kanon aufgenommen (Nebenfach Arbeitsrecht 30 CP und Wirtschaftsrecht 12 CP);

    Modul Wirtschaftsvölkerrecht: Die Veranstaltung Public International Law III umfasst künftig nur noch den Bereich des Wirtschaftsvölkerrechts (Nebenfach Völkerrecht 30 CP);

    Modul Familienrecht: Die Wahlveranstaltung "Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Familien- und Erbrecht" wird nicht mehr angeboten (Nebenfach Familienrecht 30 CP).
  • Umbenennung von Modulen
    "Umweltrecht und Planungsrecht" wird zu "Umweltrecht" (Nebenfach Öffentliches Recht 36 CP);

    "Vertiefung im Umweltrecht" wird zu "Vertiefung im Umweltrecht (Seminar)" (Nebenfach Öffentliches Recht 42 CP, Master);

    "Umwelt- und Wirtschaftsvölkerrecht" wird zu "Wirtschaftsvölkerrecht" (Nebenfach Völkerrecht).

  • Anpassung der Studienverlaufsdarstellungen an den aktuellen Stand.

  • Nicht bestandene Modulprüfungen können ab dem WS 22/23 zweimal wiederholt werden (AllB).

 

Die Veranstaltungen des WS 22/23 zum modularisierten Nebenfach finden Sie hier im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.