Inhaltspezifische Aktionen

Anmeldung

Bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium ist verbindlich einer der derzeit sieben Schwerpunktbereiche auszuwählen.

Ein einmaliger Wechsel des Schwerpunktbereichs kann bis vor der Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfolgen. Dieser kann nur jeweils zum nächstmöglichen, regulären Anmeldeverfahren eines der kommenden Semester beantragt werden.

Die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium hat schriftlich zu erfolgen (kein "FlexNow"!). Das Antragsformular wird jeweils mit Beginn der Anmeldefrist für die Dauer des Anmeldezeitraums auf der Homepage des Prüfungsamts zum Download bereitgestellt. Bei einem Wechsel von einer anderen Universität an unseren Fachbereich ist die bestandene Zwischenprüfung nachzuweisen.

Seit dem Sommersemester 2015 unterliegt die Zuteilung zu den einzelnen Schwerpunktbereichen einer Zulassungsbeschränkung; Einzelheiten sind hier zu finden.

Die Anmeldung erfolgt regelmäßig im Februar für das Sommersemester und im August für das Wintersemester, in dem das Schwerpunktbereichsstudium aufgenommen werden soll; die speziellen Anmeldefristen werden jeweils auf unserer Homepage bekannt gemacht.

Unabhängig von dem gewählten Schwerpunktbereich muss bei nicht fristgerechter Anmeldung mit der Versagung der Zuteilung zum Schwerpunktbereichsstudium für das kommende Semester gerechnet werden; Gleiches gilt für nur unvollständig oder grob fehlerhaft eingegangene Anmeldungen, die nicht bis zum Fristablauf berichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu dem gewählten Schwerpunktbereich.

Die Zuteilung erfolgt regelmäßig noch vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters und wird per Rundmail und auf der Homepage bekannt gemacht.