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Habilitation

Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung an einer Hochschule. Mit ihr wird die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre nachgewiesen.

Die Habilitation am Fachbereich Rechtswissenschaft


Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung an einer Hochschule. Mit der Habilitation wird die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre nachgewiesen. Durch die Habilitation erlangen Bewerberinnen und Bewerber den Grad einer habilitierten Doktorin oder eines habilitierten Doktors. Die Habilitation wird auf Grund des Habilitationsverfahrens vom Fachbereich Rechtswissenschaft zuerkannt. Dieses Verfahren und die Voraussetzungen werden durch die Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 18. Juni 2003 näher geregelt.

Die Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft finden Sie hier.

 

Abgeschlossene Habilitationen am Fachbereich Rechtswissenschaft

  • Wagner, Markus - Wintersemester 2021/2022
  • von Achenbach, Jelena - Wintersemester 2021/2022
  • Braasch, Matthias - Wintersemester 2019/2020
  • Wörner, Liane – Sommersemester 2017
  • Simon, Sven – Sommersemester 2015
  • Kuntz, Thilo – Wintersemester 2013/2014
  • Hauck, Pierre – Wintersemester 2011/2012