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6. Moot Court 2016

Am 13. und 14. Juli 2016 fand an der Justus-Liebig-Universität in Gießen der 6. Justus-Liebig-Moot Court statt, der von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unterstützt wird. Aufgrund einer besonders großen Zahl an Bewerbern wurden diesmal nicht allein zwei Halbfinale und ein Finale gespielt. Es wurden außerdem Viertelfinale ausgerichtet. Insgesamt acht Teams aus Gießen, Marburg und Osnabrück traten gegeneinander an.

Grundlage der Viertelfinalverhandlungen war ein Fall aus dem Bereich des Schuldrechts. Es ging um einen Gebrauchtwagenkauf mit verheerenden Folgen. Ein kürzlich gekauftes Auto brannte nicht nur komplett aus; es wurden zudem noch weitere Gegenstände wie ein Tagebuch, Familienfotos und eine Skiausrüstung zerstört. Auch Samy, der Hund der Käuferin, zog sich in Folge des Brandes eine Rauchvergiftung zu und musste beim Tierarzt behandelt werden. Im Wartezimmer des Arztes infizierte er sich jedoch mit einem „Zwingerhusten“, an dem er dann auch verstarb.

Während jeweils ein Team auf der Seite der klagenden Käuferin stand und versuchte Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie in einigen Fällen auch ein Ersatzauto zu erstreiten, vertrat das andere Team den beklagten Verkäufer, der eine Verantwortung für die Schäden leugnete und das Auto für mangelfrei hielt.

Verhandelt wurde der Fall vor einem Gericht unter dem Vorsitz des Veranstalters des Moot Courts, Herrn Prof. Dr. Martin Gutzeit. Als Beisitzer konnten in wechselnder Besetzung Herr Prof. Dr. Thorsten Keiser und Herr Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker sowie Frau wiss. Mit. Cora Baumann und Frau wiss. Mit. Miriam Strauß-Witt gewonnen werden. Es kam zu folgenden Paarungen:

 

  Team "Gießen 1" (siegreich)

Felicitas Matthei und Laura Wichmann

 

Team "Gießen 6"

Fabian Matthias Schmidt und Franziska Mohr

 

  Team Marburg (siegreich)

Arne Böhnke, Deike Tamm und Timm Blöcher

 

  Team "Gießen 2"

Sabrina Eisenmenger, Jana Plodowski und Alexandra Kretschmer

 

  Team "Gießen 4"

Nadine Wagner und Beatrice Helm

 

  Team "Gießen 3" (siegreich)

Jennifer Maruszczyk und Jennifer Hauschild

 

  Team "Gießen 5"

Carolin Wagner und Julia Täuber

 

  Team Osnabrück (siegreich)

Christiane Schnieder und Wiebke Weiß

 

In den anschließenden Halbfinalen hatte, wie schon in den vergangenen Jahren, Herr Richter am Bundesgerichtshof Thomas Offenloch den Vorsitz des Gerichts inne. Herr Offenloch ist Mitglied des VI. Zivilsenats des BGH, der insbesondere für Fälle aus dem Deliktsrecht zuständig ist. Als Beisitzer fungierten Herr Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt (Kaye Scholer LLP) als Vertreter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit.

 

 

Für das Halbfinale hatten die Teams jeweils eine Stunde Zeit, um einen gänzlich anderen Sachverhalt zu bearbeiten. Diesmal ging es um den Kauf eines bebauten Grundstücks, bei dem in einem Exposé die tatsächliche Quadratmeterzahl des Gebäudes angegeben wurde, die jedoch deutlich die Fläche überschritt, die nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung (WoFlV) hätte ausgewiesen werden dürfen. Der notarielle Kaufvertrag enthielt allerdings keine Vereinbarung über die Wohn- und Nutzfläche; außerdem war eine Haftung für Sachmängel explizit ausgeschlossen worden. Ferner war das Grundstück überteuert verkauft worden. Ausweislich eines Wertgutachtens hatte das Grundstück einen Wert von 46.000 Euro; als Kaufpreis wurden jedoch 88.000 Euro vereinbart. Das bot genug Angriffspunkte für den klagenden Käufer, über die er sich von dem Kaufvertrag lösen wollte.

Nach spannenden Verhandlungen konnte sich das Team „Gießen 1“ gegen das Team „Gießen 3“ durchsetzen, während im zweiten Halbfinale das Team Osnabrück gegen das Team Marburg gewann.

Die entscheidende Finalverhandlung fand nunmehr wiederum unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martin Gutzeit statt. Im Finalfall ging es um den Popstar Michael Adler, der sein bewegtes Leben als Memoiren in Buchform festhalten wollte und damit einen Journalisten betraute. Beide schlossen jeweils einen Vertrag mit dem Verlag, woraufhin sie in regelmäßigen Treffen über 580 Stunden Tonmaterial aufzeichneten, in denen Adler nicht nur von seinem bewegten Leben, sondern auch von seinen gescheiterten Ehen und Alkoholexzessen berichtete. Als Adler aufgrund eines Streits mit dem Journalisten eine weitere Zusammenarbeit ausschloss, veröffentlichte dieser ohne weitere Absprache intime Inhalte des Materials. Der klagende Popstar verlangte nun sowohl die Tonbandaufzeichnungen heraus, als auch Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung des brisanten Materials.

Beide Teams zeigten in diesem Finale – insbesondere angesichts der schwierigen rechtlichen Probleme – eine überzeugende Leistung. Nach intensiver Beratung des Gerichts standen am Ende Felicitas Matthei und Laura Wichmann vom Team „Gießen 1“ als Sieger fest.

 

    

                   Team "Gießen 1"                                                         Team Osnabrück

 

In der Siegerehrung bekamen sie die Siegprämie in Höhe von 1.500 Euro überreicht. Das zweitplatzierte Team aus Osnabrück erhielt eine Prämie von 800 Euro. Die beiden ausgeschiedenen Halbfinalisten erhielten jeweils Büchergutscheine im Wert von jeweils 200 Euro. Der Siegerehrung folgten interessante Gespräche in entspannter Atmosphäre am Buffet, zu dem alle Teilnehmer und Gäste des 6. Justus-Liebig-Moot Courts herzlich eingeladen waren.