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Quellen des humanitären Völkerrechts

Als Teil des besonderen Völkerrechts ist das humanitäre Völkerrecht vertraglich und gewohnheitsrechtlich geregelt. Zu den Quellen des Humanitären Völkerrechts gehören insbesondere die Haager Abkommen von 1899 und 1907, sowie die vier Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977. Erstere beziehen sich auf Mittel und Methoden der Kriegsführung, d.h. welche Waffen und Strategien verboten sind. Letztere enthalten wichtige Prinzipien des humanitären Völkerrechts und befassen sich vor allem mit dem Schutz von Betroffenen bewaffneter Konflikte, wie beispielsweise Zivilisten, Kriegsgefangene und verwundete Kombattanten.

 

Die Abkommen findet ihr hier.