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Seminarankündigung - Atomwaffen und Völkerrecht

Das Seminar wird als Blockveranstaltung vom 16.-19.02.2016 in Wien stattfinden. Die Vorträge werden mit Besuchen an internationalen Institutionen in Wien verbunden.

 

Völkerrechtliches Seminar: 

Atomwaffen und Völkerrecht“

Das Seminar wird als Blockveranstaltung vom 16.-19.02.2016 in Wien stattfinden. Die Vorträge werden mit Besuchen an internationalen Institutionen in Genf (IAEA, UN-Campus, OSZE, CTBTO, etc.) verbunden.

Es richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, die sich für den Schwerpunktbereich 4 interessieren bzw. diesen bereits gewählt haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen eine schriftliche Arbeit zu einem ausgewählten Thema verfassen und im Rahmen des Blockseminars einen entsprechenden Vortrag halten. Im Rahmen dieses Seminars soll völkerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Atomwaffen nachgegangen werden. Mögliche Themen sind:

          Völkerrechtliche Verträge zur Begrenzung von Atomwaffen

1. Die völkerrechtlichen Verträge über das Verbot von Kernwaffenversuchen

2. Vertragliche Vereinbarungen über nukleare Abrüstung

3. Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Internationale Organisationen zur Kontrolle von Atomwaffen

4. Die Internationale Atomenergiebehörde und ihr Beitrag zur Kontrolle von Atomwaffen

5. Die Teststopp-Behörde

6. Stellungnahmen der Vereinten Nationen (insbes. des Sicherheitsrats) zu Atomwaffen

Atomwaffen vor dem IGH

7. Die französischen Atomwaffentests vor dem IGH

8. Das Gutachten des IGH zur Androhung des Einsatzes und zum Einsatz von Atomwaffen

9. Die Klage der Marshall-Inseln gegen die Atomwaffenstaaten

Perspektiven

10. „Global Zero“ aus völkerrechtlicher Perspektive

11. Die „humanitäre Initiative“ zum Verbot des Einsatzes von Atomwaffen

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele:

Die Inhalte werden in Eigenarbeit nach wissenschaftlichen Standards und Methodik erarbeitet und präsentiert. Die Seminardiskussion dient der Vertiefung und Aufarbeitung der Themen.Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter müssen eine schriftliche Seminararbeit von 20 Seiten erstellen und die wesentlichen Inhalte in maximal 15 Minuten präsentieren. Daran schließt sich eine Diskussion an, die ebenfalls von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer je Thema moderiert wird. Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine intensive Vorbereitung und Mitarbeit in der Diskussion erwartet. Daher werden die Seminararbeiten regelmäßig eine Woche vor der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.


Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ignaz.stegmiller@recht.uni-giessen.de