BAG Moot-Court
Im Wintersemester 2025/26 findet der 10. BAG Moot Court statt. Wir freuen uns über Ihre Interesse und unterstützen und betreuen Sie gern bei der Teilnahme.
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher neun Mal einen arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb im Abstand von jeweils zwei Jahren angeboten. In diesem Wettbewerb geht es darum, dass Teams aus jeweils zwei oder drei Studierenden einen arbeitsrechtlichen Fall entweder für den Kläger oder für den Beklagten bearbeiten und gegeneinander antreten müssen. Zunächst ist ein Schriftsatz zu entwerfen und bei Gericht einzureichen. Später finden in den Verhandlungssälen des Bundesarbeitsgerichts vor "echten" Richtern des Bundesarbeitsgerichts die mündlichen Verhandlungen statt. Insgesamt können bis zu 32 Teams von allen deutschen Universitäten teilnehmen. Die Teams müssen von einem arbeitsrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl der jeweiligen Fakultät vorgeschlagen werden.
Bei Interesse an einer Teilnahme, sprechen Sie uns bitte gern an.