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Lehre

Das Ausbildungsprogramm der Refugee Law Clinic besteht aus einem universitären und einem praktischen Ausbildungsteil.

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Praktische Ausbildung

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Praktische Ausbildung

Praktikum
Erste Praxiserfahrungen werden während eines Praktikums bei Rechtsanwält*innen, Behörden oder Nichtregierungsorganisationen gesammelt, die thematisch zu Asyl und Flucht arbeiten. Das Praktikum, das aktive Studierende der RLC absolvieren, findet zwingend in den Semesterferien jeweils zwischen dem Winter- und dem Sommersemester statt.
Hospitation
Nach dem Praktikum beginnt schrittweise der Einstieg in die Beratungsarbeit. Studierende hospitieren in der Beratungsstelle des Ev. Dekanats Gießen, die sich in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE) befindet. Außerdem nehmen sie an den Informationsabenden teil, die von fortgeschrittenen Studierenden wöchentlich in der EAE veranstaltet werden.
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Supervision & Projektgruppe

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Supervision & Projektgruppe

Supervision
Die aktiv beratenden Studierenden der RLC sind verpflichtet an der monatlich stattfindenden juristischen Supervision teilzunehmen, die unter Anleitung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks und Mitarbeitenden der Asylverfahrensberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt wird. Dort werden die aktuellen Fälle, die die Studierenden betreuen, besprochen und diskutiert. Zusätzlich findet ein- bis zweimal pro Semester eine psychologische Supervision unter Anleitung von Dr. Markus Stingl, Psychologischer Psychotherapeut an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Gießen statt. An dieser können Studierende und Dolmetschende der RLC teilnehmen.
Projektgruppe
Die Studierenden, die die Ausbildung bei der RLC absolvieren, sind Teil der Projektgruppe und nehmen an den regelmäßig stattfindenden Projektgruppentreffen statt. Bei diesen Treffen werden unterschiedliche Themen behandelt, wie beispielsweise der Ablauf der Infoabende in der Erstaufnahmeeinrichtung und von Einzelberatungen, die Vernetzung mit weiteren Akteur*innen in der Arbeit mit Geflüchteten im Raum Gießen, die Nachbesprechung der Praktika und weitere Themen nach Bedarf. Hier ist auch Raum für Fragen und Anregungen der Studierenden.
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Bewerbung

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Bewerbung

Die Bewerbung für die Ausbildung bei der RLC ist jeweils zum Wintersemester möglich. Ab September 2026 werden Sie hier alle Informationen zur Bewerbung für das Wintersemester 2026/27 finden.

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Bewerbung

Die Bewerbung für die Ausbildung bei der RLC ist jeweils zum Wintersemester möglich. Ab September 2026 werden Sie hier alle Informationen zur Bewerbung für das Wintersemester 2026/27 finden.

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Bewerbungsbogen 2025_(8.7._NM).pdf

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Ablauf RLC Grundausbildung 2025_26_(18.8._NM).pdf

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Ausschreibung_SHK_(27.1.26_NM) RLC.pdf

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Konzeption

Das Konzept der clinical legal education stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. An vielen bekannten Universitäten, insbesondere in den USA, sind Law Clinics mit unterschiedlichen Schwerpunkten aktiv.

Das Konzept der praxisorientierten Ausbildung aller Law Clinics umfasst 3 Kernelemente:

    1) Studierende vertiefen ihre Kenntnisse in einem Spezialgebiet bereits während des Studiums
    2) Sie werden dabei von Dozierenden und Praktiker*innen betreut und ausgebildet
    3) Fortgeschrittene Mitglieder der Law Clinics wenden die erworbenen Kenntnisse praktisch an, z. B. im Rahmen von Sprechstunden, in Zusammenarbeit mit NGOs.
Die Gießener Refugee Law Clinic bildet im Migrations- und Flüchtlingsrecht aus. In Deutschland war die Refugee Law Clinic Gießen 2007 die erste RLC. Inzwischen gibt es an vielen Universitäten RLCs und die Vernetzung ist uns sehr wichtig.Das Ausbildungsprogramm startet jeweils zum Wintersemester.

Die aktiven RLC-Mitglieder arbeiten in einem Projektteam. Sie bieten wöchentliche Infoabende in der Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, aber auch rechtliche Einzelberatung für Schutzsuchende an. Darüber hinaus ist das Projektteam für weitere inhaltliche und organisatorische Aufgaben zuständig, z. B. Herkunftsländerrecherche und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Mitarbeit im Projekt ist für Studierende aller Fachbereiche möglich.
Lehre
Zu den grundlegenden Lehrveranstaltungen der Refugee Law Clinic gehören die jeweils im Wintersemester angebotene Vorlesung "Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht" sowie ein Seminar und eine Vorlesung "Grundzüge im Aufenthaltsrecht" im Sommersemester.
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Praktische Ausbildung
Erste Praxiserfahrungen werden während eines Praktikums bei Rechtsanwält*innen, Behörden oder Nichtregierungsorganisationen gesammelt. Nach dem Praktikum beginnt schrittweise der Einstieg in die Beratungsarbeit.
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Supervision & Projektgruppe
Die aktiven Studierenden der RLC, die beratend tätig sind, sind verpflichtet an der monatlich stattfindenden juristischen Supervision teilzunehmen.
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Bewerbung
Die Bewerbung für die Ausbildung bei der RLC ist jeweils zum Wintersemester möglich.
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Lehre

Zu den grundlegenden Lehrveranstaltungen der Refugee Law Clinic gehören die jeweils im Wintersemester angebotene Vorlesung "Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht" sowie ein Seminar und eine Übung "Asylrechtliche Fälle in der praktischen Beratung" im Sommersemester.

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Lehrveranstaltungen

Zu den grundlegenden Lehrveranstaltungen der Refugee Law Clinic gehören die jeweils im Wintersemester angebotene Vorlesung "Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht" sowie ein Seminar und eine Vorlesung "Grundzüge des Aufenthaltsrechts" im Sommersemester.

Vorlesung: Deutsches, europäisches und internationales Asyl- und Flüchtlingsrecht
In der Vorlesung werden die gesetzlichen und rechtsdogamtischen Grundlagen des Flüchtlingsrecht vermitteilt, sowie der Ablauf des Asylverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert. Die Vorlesung findet immer im Wintersemester statt und ist offen für alle Interessierte.
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Seminar
Das Seminar ist offen für Studierende, die in der Refugee Law Clinic mitarbeiten und dem Schwerpunktbereich 6 zugeordnet.
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Vorlesung: Grundzüge im Aufenthaltsrecht
Nach § 4 AufenthG wird grundsätzlich jede und jeder Nichtdeutsche, die oder der keine Freizügigkeitsberechtigung aus dem Unionsrecht innehat (oder eine Berechtigung aus einer Assoziation verweisen kann) verpflichtet, einen Aufenthaltstitel einzuholen, will sie oder er in die Bundesrepublik einreisen oder sich dort aufhalten. Auch eine Erlaubnis für die Erwerbstätigkeit seht Drittstaatsangehörigen nicht einfach so zu. Das wird im Aufenthaltsgesetz und anderen Gesetzen geregelt, auch das Unions- und Völkerrecht spielt hier mit hinein. Die rechtlich legitime Befugnis eines Staates, über Aufenthalt und andere Lebensbedingungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Mobilität oder Leistungsbezug) von Nicht-Staatsangehörigen Bestimmungen zu erlassen, wird allgemein als Folge der staatlichen Souveränität angesehen, auch wenn deren völkerrechtliche Herleitung zuletzt wieder in der Diskussion ist. Die Vorlesung behandelt diese und andere Fragen, die zur Beschreibung der Rechtslage von Drittstaatsangehörigen in der Bundesrepublik relevant werden. Auch die prozessualen Bezüge, wie etwa Antragsverfahren, Rechtsbehelf und Eilrechtsschutz werden erwähntDie Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, sie ist ausdrücklich auch für Studierende anderer Fachbereichen geöffnet.
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Vorlesung

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Seminar

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Übung

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RLC Flyer für Studierende.pdf

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