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Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren

Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren der Professur für Financial Accounting

 

Soweit nicht anders in der Veranstaltung angekündigt, dürfen in der Klausuren der Professur für Financial Accounting stets die folgenden Hilfsmittel verwendet werden:

 

  • Nicht-programmierbarer Taschenrechner
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Gesetzesbände, in denen das HGB enthalten ist, wie zum Beispiel in den Wirtschaftsgesetzen

Zusätzlich weisen wir Sie mit Nachdruck darauf hin, dass Sie keinerlei Verweise jeglicher Art in den von Ihnen verwendeten Gesetzen vornehmen dürfen. Dies bedeutet, es dürfen weder Worte und Buchstaben noch Zahlen oder Zeichen von Ihnen in das Gesetz eingetragen werden. Lediglich farbige Markierungen und Unterstreichungen im Text sind erlaubt. Zudem dürfen Sie unbeschriftete (!) mehrfarbige Post-Its verwenden.