Inhaltspezifische Aktionen

Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren

Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren der Professur für Financial Accounting

 

Soweit nicht anders in der Veranstaltung angekündigt, dürfen in der Klausuren der Professur für Financial Accounting stets die folgenden Hilfsmittel verwendet werden:

 

  • Nicht-programmierbarer Taschenrechner
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Gesetzesbände, in denen das HGB enthalten ist, wie zum Beispiel in den Wirtschaftsgesetzen
 

Zusätzlich weisen wir Sie mit Nachdruck darauf hin, dass Sie keinerlei Verweise jeglicher Art in den von Ihnen verwendeten Gesetzen vornehmen dürfen. Dies bedeutet, es dürfen weder Worte und Buchstaben noch Zahlen oder Zeichen von Ihnen in das Gesetz eingetragen werden. Lediglich farbige Markierungen und Unterstreichungen im Text sind erlaubt. Zudem dürfen Sie unbeschriftete (!) mehrfarbige Post-Its verwenden.

Für die von Ihnen verwendeten Gesetze gelten insbesondere die nachstehenden Vorgaben:

  • Markierungen in unterschiedlichen Farben sind erlaubt.
  • Einfache (!) Unterstreichungen in unterschiedlichen Farben sind erlaubt. Unterstreichungen sind nur als durchgezogene Linie erlaubt. Gepunktete, gestrichelte oder anderweitige Unterstreichungen sind untersagt.
  • Alle anderen Hervorhebungen sind untersagt (z.B. Umrandungen von Wörtern, Einkreisen von Wörtern, Kästchen um Wörter, mehrfache Unterstreichungen,…).
  • Es dürfen nur ganze Wörter markiert oder unterstrichen werden. Die Markierung oder Unterstreichung von einzelnen Buchstaben ist nicht erlaubt.
  • Klebezettel dürfen mehrfarbig verwendet werden, müssen aber unbeschriftet sein. D.h. auch die Paragraphen dürfen nicht auf den Klebezetteln stehen.
  • Eintragungen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Symbolen usw. sind nicht erlaubt.
  • Es ist unzulässig, farblich markierte Einzelwörter so zu wählen, dass diese in ihrer Gesamtheit einen neuen Satz ergeben.