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Seminar der Professur VWL I: Missbrauchen Google, Amazon und HRS ihre Marktstellung?

Missbrauchen Google, Amazon und HRS ihre Marktstellung?

Seminar zur ökonomischen Analyse vertikaler Beschränkungen insbesondere in der Internetökonomie


Ein Erfahrungsbericht

 

Im Sommersemester 2014 wurde durch die Professur VWL I (Prof. Dr. Georg Götz) ein Seminar zum Thema „vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie“ angeboten. (Betreuung und Konzeption durch Dr. Johannes Paha, Tim Brühn und Daniel Herold).

Zur  Präsentation der schriftlichen Arbeiten am 6. und 7. Juni 2014 durften die Teilnehmer des Seminars auch Herrn Dr. Jungermann in Gießen begrüßen. Der Partner aus dem Frankfurter Büro der internationalen Rechtanwaltskanzlei Kaye Scholer zeigte durch seine langjährigen Erfahrungen im Bereich der Kartellrechtspraxis an zahlreichen Fällen die Risiken eines Kartellverstoßes sowie den Ablauf eines Wettbewerbsverfahrens auf. Neben der Problematik der richtigen Abgrenzung des relevanten Marktes ging Herr Dr. Jungermann auch auf die amerikanischen Rechtslage und das Strafrecht ein. Dabei thematisierte er besonders die Haftstrafen bei Kartellverstößen und die Gefahr der Auslieferung.

Im Vordergrund dieses integrierten Bachelor- und Masterseminars standen die ökonomischen Grundlagen und die rechtlichen Grundsätze von vertikalen Beschränkungen. Dieses Thema wird in der Wettbewerbspolitik derzeit intensiv diskutiert und wurde im Jahr 2013 auch in einem Hintergrundpapier des Bundeskartellamtes zu vertikalen Beschränkungen in der Internetökonomie behandelt. Die Seminarvorträge thematisierten vor allem die Besonderheiten, die durch die schnell wachsende Internetökonomie in vielen Bereichen der Wirtschaft auftreten. So ist zwar die wirtschaftliche Bedeutung des E-Commerce noch gering im Vergleich zum stationären Handeln, jedoch weist sie eine hohe Wachstumsrate auf und so sind bereits jetzt rund ein Drittel aller wirtschaftlichen Aktivitäten mit dem Internet verbunden.

Die Seminarteilnehmer befassten sich mit der Frage, ob und in welcher Hinsicht das Internet einen Einfluss auf den Wettbewerb hat. So stellte sich u.a. die Frage, welche Auswirkungen vertikale Beschränkungen (wie z.B. das Verbot des Absatzes im Internethandel) auf Preise, Absatzmengen und Servicequalität des Fachhandels haben. Dies gilt insbesondere vor dem der Hintergrund einer wachsenden Bedeutung des Online-Handels über Plattformen wie z.B. Amazon (sog. zweiseitige Märkte). Diese bieten Händlern eine Plattform für deren Verkäufe, stehen mit diesen Händlern durch ihr Eigengeschäft aber auch im Wettbewerb. Die Internetökonomie zeichnet sich dabei besonders durch eine höhere Innovationsdynamik, Schnelllebigkeit und durch das vermehrte Aufkommen von Skalen- und Verbundeffekten aus.  Außerdem ist ein steigender Wettbewerb sowie ein vereinfachter Preisvergleich durch die veränderten Transaktionskosten und die erhöhte Markttransparenz zu erwarten. Die Vermeidung von doppelten Gewinnaufschlägen oder der Schutz von Innovationen können positive Wirkungen auf die Preise und die Produktqualität haben. In diesem Zusammenhang stellt auch die veränderte Reichweite der Online-Händler die Wettbewerbsbehörden bei der Abgrenzung des relevanten Marktes vor neue Herausforderungen.

Im Rahmen des Seminars wurden typische Phänomene des Internethandels (z.B. Bestpreisklauseln und Doppelpreissysteme) im Hinblick auf ihre wettbewerblichen Wirkungen analysiert. Außerdem wurden die rechtlichen Grundlagen des Verbots vertikaler Beschränkungen erklärt und an Fallbeispielen dargestellt. Das Doppelpreissystem, bei dem Online-und Offline-Händlern unterschiedliche Einkaufspreise gewährten werden, stellt eine besondere Ausprägung des Internets dar. Interessant sind hierbei zweiseitige Märkte mit Plattformen wie Amazon und Ebay, welche sich mit der optimalen Preissetzung im Hinblick auf indirekte und direkte Netzwerkeffekte auseinander setzen müssen. Dabei hängt die Entscheidung von Konsumenten über die Wahl einer Plattform maßgeblich von der Entscheidung anderen Marktteilnehmer ab.

Diese ökonomische Analyse hat besondere Relevanz aufgrund der aktuellen Verfahren gegen Google, HRS und Amazon. Im Weiteren wurde auf die genannten Fälle ausführlich eingegangen und aufgezeigt, welche konkreten Vorwürfe zurzeit von der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt erhoben werden. Diese wurden im Rahmen von ökonomischen Modellen und Konzepten dargestellt und die Auswirkungen auf die Internetökonomie gezeigt. Hierbei spielte besonders die Abschottungswirkungen von Bestpreisklauseln (HRS), Exklusivvereinbarungen (Google) und der Preisparitätsklausel (Amazon) sowohl auf den Down- und Upstream Wettbewerb eine wichtige Rolle.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Entwicklung des Internethandels deutliche Veränderungen für sämtliche Akteure auf dem Markt bewirkt. Für Konsumenten steht nun ein breiteres Feld an Informationen über Preis und Qualität eines Produktes zu verfügen. Außerdem entsteht durch die geringere Bedeutung von Landesgrenzen und Öffnungszeiten offenbar ein intensiverer Wettbewerb. So können Anbieter durch einen breitflächigen Internetzugang eine Vielzahl neuer Kunden erreichen und damit ihren Bekanntheitsgrad auf vor- oder nachgelagerten Unternehmen schnell erweitern. Dies sieht man besonders bei den behandelten Fallbeispielen HRS, Google und Amazon. Zwar bietet das Internet grds. die Möglichkeit eines schnellen Markteintritts, der geeignet ist, wettbewerbsbeschränkendem Verhalten entgegen zu wirken. Durch die hohe Bedeutung bereits bestehender Kundenbeziehungen (Netzwerkeffekte) kann ein solcher Markteintritt neuer Wettbewerber jedoch auch effektiv verhindert werden.

Folglich erhielten die Seminarteilnehmer durch die gegenseitige Diskussion ihrer Arbeiten einen vertieften Einblick in die aktuelle Thematik vertikaler Beschränkungen in der Internetökonomie. Dank des Vortrags und der Diskussionsbeiträge von Herrn Dr. Jungermann konnte so auch ein gutes Verständnis für die wettbewerbspolitische Praxis geschaffen werden.

Marieke Funck (Teilnehmerin des Seminars)

 

von links nach rechts: Thomas Heyden, Peter Linß, Niklas Daniel, Fjodor Ehrlich, Johannes König, Johannes Mies, Niklas Schmeyer, Jens Fölsing, Björn Urke, Tom Beutelspacher, Heiko Sowadzki, Marieke Funck, Prof. Dr. Georg Götz, Vanessa Trägner, Dr. Johannes Paha*, Dr. Sebastian Jungermann, Tim Brühn*, Elena Sickel, Marina Löher, außerdem Daniel Herold*, Markus Weger und Tobias Wolkober
* wissenschaftliche Mitarbeiter an der Professur VWL I

 

Dr. Sebastian Jungermann während seines Vortrags.