VWL I: Prof. Götz trägt auf dem wettbewerbspolitischen Workshop des Schweizer Think Tank Avenir Suisse zum Thema relative Marktmacht vor und diskutiert deren Bedeutung für die Schweizer Volksinitiative zu „faire Preisen“
Am 26.10.2018 fand der zehnte wettbewerbspolitische Workshop des Schweizer Think Tanks Avenir Suisse(https://www.avenir-suisse.ch) statt. Er befasste sich unter dem Titel «Relative Marktmacht: Zukunftsweisendes Konzept oder deutscher Sonderweg?» mit gesetzlichen Änderungen, die von der Schweizer Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» vorgeschlagen wurden. Professor Götz hielt dabei ein Impulsreferat zum Thema „Das Konzept der relativen Marktmacht – vorläufige Einschätzung eines Ökonomen“. Er stellte dar, dass dieses Konzept weniger auf einem ökonomischen Marktmachtbegriff basiert, als auf einem weitgehend beliebig und unbestimmt erscheinenden Abhängigkeitsbegriff, der zumindest ökonomisch kaum operationalisierbar scheint. Deutlich machte er dies unter anderem am Beispiel der vom Bundeskartellamt gegen Edeka erlassenen Missbrauchsverfügung wegen sogenannter „Hochzeitsrabatte“, die Edeka im Zusammenhang der Übernahme des Discounters Plus im Jahr 2009 unter anderem von den Sektherstellern Mumm und Freixenet gefordert hatte. Nach Ansicht des Amtes verstieß Edeka mit diesen Rabattforderungen gegen das sogenannte „Anzapfverbot“, wonach ein Handelsunternehmen seine von ihm abhängigen Lieferanten nicht auffordern darf, ihm Vorteile zu gewähren, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf im vorliegenden Fall keine Abhängigkeit der Sekthersteller sah, kam der Bundesgerichtshof zur gegenteiligen Auffassung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den Ausführungen von Professor Götz sind im entsprechenden Blog von Avenir Suisse zu finden (s. https://www.avenir-suisse.ch/eine-weitere-irrefuehrende-volksinitiative-fair-preis-initiative/). Der dem Vortrag zugrundeliegende Foliensatz kann hier heruntergeladen werden.