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Vorpraktikum

 

Ein Vorpraktikum von 47 Wochen ist notwendige Voraussetzung für das Studium. Die Studierenden suchen sich den Praktikumsplatz selbst. Wichtig bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb: Der Betrieb muss ein anerkannter Ausbildungsbetrieb in dem Berufsfeld der beruflichen Fachrichtung sein. Der Nachweis des Vorpraktikums muss verbindlich bei der Einschreibung erfolgen.

 

Haben Sie bereits eine einschlägige Berufsausbildung in der entsprechenden beruflichen Fachrichtung, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen das Vorpraktikum vollständig anerkannt werden kann.

 

Die rechtlichen Regelungen finden Sie in der zugehörigen Praktikumsordnung hier (Anlage 5 der speziellen Ordnung Bachelor BBB).

 

Informationen zum Vorpraktikum in den Bachelor BBB-Studiengängennformationen zum Vorpraktikum in den Bachelor BBB-Studiengängen

Formular für die Bescheinigung des Vorpraktikums in den Bachelor BBB-StudiengängenFormular für die Bescheinigung des Vorpraktikums in den Bachelor BBB-Studiengänge

Antrag auf Anerkennung des Vorpraktikums für die Bachelor BBB-StudiengängenAntrag auf Anerkennung des Vorpraktikums für die Bachelor BBB-Studiengängen -