Allgemeine Anfragen
BAföG - Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05)
Die BAföG-Beauftragten am IfK sind ausschließlich für die Ausstellung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 05) zuständig, wofür Sie Ihre Leistungen vorlegen müssen. Alle anderen Anliegen bzgl. BAföG fallen nicht in unseren Tätigkeitsbereich.
Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin bei der/ dem aktuellen BAföG-Beauftragten. Bitte beachten Sie hier, dass Ihre Modulunterlagen zur Unterschrift des BAföG-Beauftragten komplett ausgefüllt und in FlexNow eingetragen sein müssen.
BAföG-Beauftragte: Prof. Dr. Stefanie Johns;
Vertretung: Prof. Dr. Ansgar Schnurr
Bei allen hier nicht aufgeführten Anliegen, bitten wir Sie, sich per E-Mail an unsere
Funktions-E-Mail-Adresse zu wenden: Sekretariat