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Informationen für Lehrende am Zentrum für Philosophie

Liebe Lehrende des Zentrums für Philosophie, im Folgenden finden Sie Informationen sowohl für Neulinge am Zentrum als auch wichtige Hinweise für alle Lehrenden. Bitte beachten Sie die genannten Fristen.

Neu am Zentrum für Philosophie?

  • Beantragen Sie beim HRZ eine Uni-Email-Adresse und verwenden Sie diese für Ihre Korrespondenz (z.B. mit Studierenden oder FlexNow). Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.
  • Mithilfe Ihrer g-Kennung der Email-Adresse und dem dazugehörigen Passwort können Sie dann auch Stud.IP verwenden. Hier können Sie Ihre einzelnen Veranstaltungstermine ankündigen und z.B. Materialien zum Download anbieten.
  • Beantragen Sie bei FlexNow eigene Zugangsdaten, damit Sie die Verwaltung Ihrer Veranstaltungen in FlexNow vornehmen können (Kontakt: flexnow@uni-giessen.de).

Allgemeine Informationen

  • Stud.IP: Bereits während der vorlesungsfreien Zeit (ab 1.3. für das Sommersemester, ab 1.9. für das Wintersemester) müssen Sie Ihre Veranstaltungen in Stud.IP freischalten. Erst dann können sich Studierende für die Veranstaltungen in Stud.IP eintragen.
  • Zu Beginn jedes Semesters müssen die Prüfungstermine (z.B. Klausurtermin, Abgabetermin für Essays oder Hausarbeiten) für jede Veranstaltung an das Prüfungsamt gemeldet werden. Bitte melden Sie diese Termine innerhalb der ersten 4 Semesterwochen.
    Kontaktperson beim Geisteswissenschaftlichen Prüfungsamt ist z.B. Frau Gabriele Schworm (Email: Gabriele.Schworm@admin.uni-giessen.de)
  • AfK-Veranstaltungen: Jedes Semester muss jedeR DozentIN darüber entscheiden, ob die angebotenen Veranstaltungen auch als AfK-Veranstaltungen freigegeben werden sollen. Falls dies der Fall ist, muss die Veranstaltung den jeweiligen AfK-Modulnummern zugeordnet werden. Diese Modulnummern teilen Sie bitte immer rechtzeitig bei der Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses Frau weil mit. Eine Liste mit allen AfK-Modulbeschreibungen finden Sie hier.
  • Prüfungsleistungen
    Die in einer Veranstaltung/einem Modul zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der jeweiligen Modulbeschreibung dokumentiert. Als DozentIn sind Sie dazu verpflichtet, Prüfungsleistungen in genau der Form und genau dem Umfang wie in der Modulbeschreibung genannt, anzubieten. Nur so kann eine gültige Berechnung der Modulabschlussnote gewährleistet werden.
    BITTE BEACHTEN SIE: Falls Studierende ein Modul bereits unter einer anderen geltenden Modulordnung begonnen haben, so ist das Modul auch unter dieser Ordnung abzuschließen. Es können somit für Studierende einer Veranstaltung unterschiedliche Modulordnungen gelten und daher auch unterschiedliche Prüfungsleistungen bzw. andere Notenverrechnungen gelten.
  • Prüfungsleistungen in 9 bzw. 10 CP Modulen (Variante b und c) im Wahlpflichtbereich:
    Wenn Studierende in einer Veranstaltung einen "großen Schein" erwerben wollen (6 bzw. 7 CP für eine Veranstaltung) MÜSSEN sie als Prüfungsleistung eine wissenschaftliche Hausarbeit verfassen. Bitte halten Sie sich hier an die Modulbeschreibung. Eine Alternativleistung ist nicht möglich!
    Bei der Verwaltung dieser Leistung in FlexNow müssen Sie unbedingt beachten, dass Sie im Kommentarfeld zur Note "Hausarbeit" eintragen, damit die Veranstaltung entsprechend verwaltet werden kann.
  • FlexNow
    Die Noten- und Prüfungsverwaltung findet nur noch über FlexNow statt. Das bedeutet, dass die An- und Abmeldungen zu Veranstaltungen in FlexNow verbindlich sind: Nur wer angemeldet ist, darf an der Prüfung teilnehmen; wer sich nicht fristgerecht bis 3 Tage vor der Prüfung abmeldet, gilt als durchgefallen (0 Punkte).
    Deshalb sollten Sie in jeder Ihrer Veranstaltungen darauf aufmerksam machen, dass sich jeder Studierende in FlexNow anmelden muss. Es gelten folgende Fristen: Im Sommersemester ab der 2. Maiwoche, im Wintersemester ab der 1. Novemberwoche (jeweils ca. 4 Wochen).
    Wer diese Frist verstreichen lässt, kann ab dem Wintersemester 2012/13 nicht mehr nachträglich zu der Veranstaltung zugelassen werden.
    BITTE BEACHTEN SIE: Wer bis zur Prüfung nicht in FlexNow angemeldet ist, bekommt für die besuchte Veranstaltung keinen Leistungsnachweis und wird auch nicht nachträglich in FlexNow angemeldet! Wer angemeldet ist, aber keine Prüfungsleistung erbringt, bekommt in der Veranstaltung 0 Punkte (nicht bestanden)!

    Notenverwaltung in FlexNow
    Die Noteneingabe in FlexNow muss möglichst zeitnah erfolgen, damit die Studierenden sich für aufeinander aufbauende Veranstaltungen in FlexNow anmelden können. Dabei gilt für die Noteneingabe im Sommersemester eine Frist bis Ende Oktober und für das Wintersemester eine Frist bis Ende April.
    Sobald die Noteneingabe erfolgt ist, wird ab dem Wintersemester 2011/12 das Schreibrecht des Dozenten für diesen Noteneintrag entzogen. Sollte es zu einer Ausgleichsprüfung kommen, so muss diese ans Prüfungsamt gemeldet werden und die Korrektur der Note wird direkt vom Prüfungsamt durchgeführt werden.
  • Anwesenheitspflicht
    Ab dem Wintersemester gilt die Regelung der Anwesenheitspflicht des Fachbereichs 04.
    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
    Fehlzeiten im Umfang von bis zu zwei Sitzungen lassen den Anspruch auf eine Zulassung zur Prüfung unberührt. Bei dem Versäumen von mehr als zwei Sitzungen bis zu maximal 4 der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für die versäumten Sitzungen eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt der/die Lehrende.
  • Notenberechnung
    Für die Benotung von Modulen bzw. Modulteilprüfungen hat die Universität Gießen Modulnotentabellen veröffentlicht. Bitte beachten Sie die folgenden Tabellen zur Benotung:

    Benotung von Studierenden, die vor dem WiSe 09/10 mit ihrem Studium begonnen haben [Tabelle]

    Benotung von Studierenden, die seit dem WiSe 09/10 mit ihrem Studium begonnen haben [Tabelle]
  • Benotung und Notenverwaltung für das Praktikum im BA-Studiengang
    Das Praktikum der BA-Studenten in der Philosophie ist zwar verpflichtend, die Modulnote geht aber nicht in die BA-Abschlussnote ein. Daher kann der Studierende sich aussuchen, ob die Arbeit nur mit bestanden/nicht bestanden oder mit einer Note bewertet wird. In jedem Fall muss der Betreuer die Bewertung an das Prüfungsamt melden, damit diese dort eingetragen werden kann. Eine eigenständige Notenverwaltung in FlexNow ist nicht möglich.
  • Verfahren bei Nicht-Bestehen eines Moduls
    1. Modulabschließende Prüfung: Wenn Studierende eine modulabschließende Prüfung nicht bestehen (weniger als 5 Punkte), dann müssen sie eine Wiederholungsprüfung über das gesamte Modul ablegen. Die Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) liegt dabei im Ermessen des Dozenten.
    Die Note der Wiederholungsprüfung ersetzt die Note der Modulabschlussprüfung (keine Verrechnung von Noten). Bei Nicht-Bestehen der Wiederholungsprüfung wird der Studierende vom betroffenen Studiengang ausgeschlossen.
    2. Modulbegleitende Prüfungen: Bei modulbegleitenden Prüfungen greift die Kompensationsregel. Studierende bestehen das Modul, wenn die Leistungen in den einzelnen Veranstaltungen insgesamt (Gesamtnote) zum Bestehen ausreichen (mindestens 5 Punkte). Falls die Modulabschlussnote unter 5 Punkten liegt, muss der Studierende die nicht-bestandene Teilleistung ausgleichen. In der Ausgleichsprüfung wird die Note der Ausgleichsprüfung mit der Note des 1. Versuchs verrechnet.
    Führt dies weiterhin nicht zum Bestehen des Moduls, absolviert der Studierende eine Wiederholungsprüfung über die Inhalte des gesamten Moduls. Die Note der Wiederholungsprüfung ersetzt die bisherige Modulabschlussnote.
    (Spezialfall Biologie-Studierende: Aufgrund der Unterschiede in den Studienordnungen, absolvieren Biologie-Studierende keine Ausgleichprüfung, sondern sofort eine Wiederholungsprüfung über die gesamten Modulinhalte. Bei Nicht-Bestehen erfolgt eine zweite Wiederholungsprüfung.)
    Wichtig: Die oben beschriebene Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten. Studierende, die durch die Kompensation von Prüfungsleistungen das Modul bestehen, haben nicht das Recht auf eine Ausgleichsprüfung.
  • Notenverwaltung bei Wiederholungsprüfungen
    Falls Studierende eine Wiederholungsprüfung absolvieren müssen, dann ist die daraus resultierende Modulnote nicht vom Dozenten selbst in FlexNow einzutragen. Stattdessen sollte die Note zeitnah ans Prüfungsamt gemeldet werden und wird dort verwaltet.
  • Modulverlängerung
    Falls Studierende ein Modul nicht innerhalb der vorgesehenen 2 Semester abschließen können (z.B. wegen Krankheit, wegen Überschneidungen mit anderen Fächern oder wegen eines Auslandsaufenthalts), können die Studierenden eine Modulverlängerung beantragen. Diese sieht vor, dass man länger Zeit hat, das Modul abzuschließen - hat darüber hinaus aber keinerlei Konsequenzen.
    Beantragt wird die Modulverlängerung beim Modulverantwortlichen. Dieser prüft den Antrag und teilt bei positivem Ergebnis sowohl dem/der Studierenden als auch dem zuständigen Prüfungsamt diese Entscheidung mit. Dafür reicht eine kurze Mail ans Prüfungsamt, in der Name und Matrikelnummer sowie das betroffene Modul genannt werden.

Zum Download

Prüfungsprotokoll für mündliche Prüfungen [Formular]

Anwesenheits-/Teilnehmerliste (Einzeltermin) [Formular]

Anwesenheits-/Teilnehmerliste (Sammelformular) [Formular]

Umrechnungstabelle BA-Notenskala - Oberstufen-Punktesystem [Tabelle]