Promotionsverfahren
Pflichtlektüre Promotion
- Promotionsordnung der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche
- Informationen des Prüfungsamts Geisteswissenschaften zur Promotion in Deutsch und Englisch
- Kontakt Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Allgemeine Fragen zum Promotionsverfahren
Bei allgemeinen Fragen zum Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Prüfungsamt.
Für Promotionsangelegenheiten, die das Dekanat betreffen, erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:
Dekanat FB 05
Otto-Behaghel-Straße 10 G
35394 Gießen
Telefon (0641) 99-29001
Fax (0641) 99-29009
dekanat@fb05.uni-giessen.de
Terminfindung für die Disputation
Bitte koordinieren Sie innerhalb Ihrer Kommission mindestens zwei Terminvorschläge (Datum und Uhrzeit) und legen Sie diese anschließend dem Dekanat vor. Die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Termine wird anschließend im Dekanat geprüft. Bitte beachten Sie bei der Koordination der Terminvorschläge auch die Laufzeiten der Dissertationsauslage, da die Disputation erst nach dem Abschluss der Dissertationsauslage erfolgen darf. Bei Fragen zur Terminfindung wenden Sie sich bitte über die oben genannten Kontaktdaten an das Dekanat.
Ihre bereits innerhalb der Prüfungskommission abgestimmten Terminvorschläge schicken Sie bitte an die Funktionsadresse des Dekanats:
Funktionsadresse des Dekanat FB 05
dekanat@fb05.uni-giessen.de
Bildung der Prüfungskommission bei Promotionen
KandidatInnen werden gebeten, dem Dekanat einen Vorschlag für eine Prüfungskommission nach den Maßgaben der jeweils gültigen Promotionsordnung zur Genehmigung vorzulegen. Bitte schicken Sie den Vorschlag an das Dekanat. Der Vorschlag muss das Promotionsfach, den Titel der Dissertation sowie die Namen der vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder – jeweils mit Fach und Disziplin – enthalten.
Die folgenden Hinweise beruhen auf einem Dekanatsbeschluss, der mit E-Mail vom 20. November 2013 an die Institute bekanntgegeben wurde.
Laut § 9 (2) der Promotionsordnung müssen zwei Mitglieder der Prüfungskommission in Forschung und Lehre ein anderes Fach vertreten als dasjenige, in dem die Dissertation geschrieben ist. 'Ein anderes Fach' ist dabei erläuterungsbedürftig, es kann sich auf die Unterscheidung zwischen Germanistik, Anglistik usw. ebenso beziehen wie auf die zwischen Literaturwissenschaftlern, Linguisten usw. Das Dekanat des FB 05 konkretisiert dies folgendermaßen:
- Mindestens ein Mitglied der Promotionskommission soll aus einem anderen Fach kommen als das, in dem die Dissertation geschrieben ist. Als Fächer in diesem Sinne gelten: Angewandte Theaterwissenschaften, Anglistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik oder ein Fach eines anderen Fachbereichs.
- Ein weiteres Mitglied der Promotionskommission soll einer anderen Disziplin angehören als die, in der die Dissertation geschrieben ist. Als Mitglieder derselben Disziplin in diesem Sinne gelten:
- alle Mitglieder aus der Angewandten Theaterwissenschaft untereinander,
- Literatur- und Kulturwissenschaftler sowie Literaturdidaktiker im gleichen Fach,
- Sprachwissenschaftler sowie Sprachdidaktiker im gleichen Fach (nicht disziplinfremd sind also etwa ein germanistischer Sprachwissenschaftler und ein germanistischer Sprachdidaktiker untereinander).
Damit wären z.B. folgende Zusammensetzungen einer Prüfungskommission möglich:
Germ Litwiss
Germ Litwiss
Angl Litwiss (Nr. 1 erfüllt: anderes Fach, gleiche Disziplin wie Germ Litwiss)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin wie Germ Litwiss)
oder
Germ Litwiss
Germ Litwiss
Germ Sprachw (Nr. 2 erfüllt: gleiches Fach, andere Disziplin)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin)
Nicht jedoch folgende:
Germ Litwiss
Germ Litwiss
Germ Litdidaktik (gleiches Fach und gleiche Disziplin wie Germ Litwiss)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin)
Wenn Sie sich zur Promotion anmelden, wird die Dekanin/der Dekan des Fachbereiches nominell Vorsitzende/r der Prüfungskommission. Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch unklar, ob die Dekanin/der Dekan oder ein anderes Mitglied des Dekanats den Vorsitz an einem bestimmten Disputationstermin übernehmen kann. Die konkrete Bestimmung des Vorsitzes durch das Dekanat kann erst erfolgen, wenn ein Prüfungstermin gefunden wurde. Bei der Auswahl der 'fachfremden' Mitglieder der Kommission soll deshalb die/der Vorsitzende nicht mitbedacht werden.