Kann ich mir vergangene Tätigkeiten als Praktikum anerkennen lassen?
Bei Praktikumsvariante A kann eine Tätigkeit als Teilpraktikum von 150 Stunden anerkannt werden.
Grundvoraussetzung für alle Anerkennungen ist die inhaltliche Passung der Tätigkeit. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro.