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19. Wer darf mich betreuen?

Variante A:

In vielen Arbeitsbereichen, in denen Sie Praktikum machen, sind nicht zwingend PsychologInnen vor Ort. Falls ja, reicht ein Diplom oder Master Psychologie als Qualifikation. Falls kein Psychologe / keine Psychologin vor Ort tätig ist, kümmern Sie sich bitte um eine externe Betreuung. Dafür suchen Sie sich einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus einer verwandten Abteilung am Fachbereich (also z.B. HR --> A&O) und erfragen dort, ob jemand diese Aufgabe übernehmen kann. Diese Person wird dann formal als BetreuerIn eingesetzt.

 

Variante B:

Sie benötigen für Praktia nach PsychThApprO entsprechend qualifizierte Personen vor Ort. Für das Orientierungspraktikum mindestens PsychologInnen, für die BQT I Psychologische PsychotherapeutInnen oder Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, die in der Einrichtung tätig sind. Das kann auch ein regelmäßig externer Supervisor mit entsprechender Qualifikation sein.

  1. PsychologInnen haben Psychologie studiert und einen Diplom- oder Master-Abschluss.
  2. Psychologische PsychotherapeutInnen haben ein abgeschlossenes Psychologie-Studium sowie die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten.
  3. KInder- und JugendpsychotherapeutInnen haben ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Soziale Arbeit-Studium und eine vollumfängliche Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
  4. PsychotherapeutInnen nach neuem Gesetz haben den klinischen Master absolviert und die Approbationsprüfung abgeschlossen.

WICHTIG

In einigen Bundesländern werden auch ärztliche PsychotherapeutInnen als PraktikumsanleiterInnen akzeptiert. Dies ist bei uns nicht der Fall, da wir uns von Einrichtungen mit approbierten PsychologInnen einen berufsspezifischeren Einblick versprechen.