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3. Was bedeutet Praktikum Variante A oder B?

Die Praktikumsvarianten unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgaben, der Inhalte und der Qualifikation die Sie damit erreichen:

 

Variante Inhalt Vorgaben Qualifikation
Variante A allgemein ausgerichtet, große Wahlmöglichkeit weitgefasst, Betreuung nicht festgelegt. Ggf. passend zum Schwerpunkt. weiteres siehe 4. qualifiziert für alle Master außer Schwerpunkt klinische
Variante B klinisch ausgerichtet, genaue inhaltliche Vorgaben enggefasst, u.a. Betreuung genauer vorgeschrieben; weiteres siehe 4.

qualifiziert für Master mit Schwerpunkt Klinische mit Ziel Approbation und alle anderen*

*Studierende mit Schwerpunkt verlieren ggf. die Bezeichung "mit Schwerpunkt", wenn das Praktikum nicht entsprechend dieses Schwerpunkts absolviert wurde!

 

Wichtig:

Wenn Sie eine Karriere als PsychotherapeutIn anstreben, müssen Sie ab dem WS 20/21 zwingend das Praktikum Variante B mit OPrak und BQT I absolvieren und sich dies auch von der Einrichtung bestätigen lassen (Formulare finden Sie hier)

Behalten Sie von allen Dokumenten das Original (einschließlich der Anträge auf Anerkennung, Zeugnisse, Bestätigung der Einrichtung etc.). Dies kann ggf. für die Anmeldung zur Approbationsprüfung erneut erforderlich werden!

 

Sie sind sich noch nicht sicher?

Falls Sie noch nicht sicher sind, ob Sie in die klinische Richtung gehen wollen, und daher Praktikum B auf jeden Fall möchten oder nicht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie ein Teilpraktikum von 150 Stunden und absolvieren Sie ein klinisches Praktikum. Dies kann Ihnen später als Variante B OPrak, falls Sie sich pro Klinik entscheiden, oder als Variante A allgemeines Praktikum anerkannt werden.
  2. Machen Sie zusätzliche Praktika
  3. Nutzen Sie Nebenjobs oder Ehrenamt, um in andere Bereiche hineinzuschnuppern

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