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9. SONDERFALL Anerkennung OPrak - wie funktioniert das?

Für das OPrak können Sie sich ein Praktikum, dass Sie als Orientierung vor dem Studium geleistet haben, anerkennen lassen. Es gilt allerdings einige Voraussetzungen zu prüfen.

Das Oprak als Teil des Praktikums Variante B (ausschließlich B) kann dann auf Antrag anerkannt werden. Jede Anerkennung ist dabei eine Einzelfallprüfung und hängt von den genauen Tätigkeiten ab, die Sie im Praktikum geleistet haben. Für die anderen Praktika (Variante A bzw. BQT I) kann kein vorab geleistetes Praktikum anerkannt werden, da sie bestimmte Voraussetzungen wie z.B. eine Mindest-CP-Zahl verlangen.

 

Wie müssen Sie vorgehen (Achtung neues Vorgehen, Änderung ab dem 15.03.2021)

 

Die erforderlichen Unterlagen sind:

  • Ihr reguläres Praktikumszeugnis bzw. Tätigkeitsnachweis.
  •  Die Bescheinigung der Einrichtung, dass die Bedingungen für OPrak erfüllt sind (eine Vorlage, die Sie an die Einrichtung schicken können finden Sie hier)

Bitte schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen an praktikum-bachelor . Mit einer formlosen Aufforderung auf Anerkennung des OPraks (am besten schon im Betreff). Hier werden die Einrichtungen und ihre Tätigkeiten geprüft. Im Anschluss wird die Anerkennung an die reguläre Praktikumsstelle weitergeleitet und kann eingetragen werden. Sie erhalten dann von der Praktikumsstelle direkt Rückmeldung, sobald das OPrak genehmigt wurde. Wenn es Probleme bei der Anerkennung gibt, melden wir uns bei Ihnen.