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4. Wo kann ich ein Praktikum ableisten?

Geeignete Einrichtungen finden Sie in der Praktikumsordnung aufgelistet. Hierzu gehören:

1. Psychiatrischen/Psychosomatischen/Psychotherapeutischen Einrichtungen
2. Eignungsdiagnostischen Einrichtungen
3. Justizvollzugsanstalten
4. Beratungsstellen
5. Rehabilitationszentren
6. Staatlichen Schulämtern
7. Arbeitsagenturen
8. Schulpsychologischen Diensten
9. Personalberatungen
10. Unternehmensberatungen
11. Instituten für Marktforschung, Sozialforschung oder Demoskopie
12. Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen als Forschungspraktika

Darüber hinaus müssen Sie Praktika, die Sie als Studienleistung anerkennen lassen möchten, vor Beginn des Praktikums anmelden. Hier wird die Eignung der Einrichtung erneut geprüft.

Bitte beachten Sie: wenn Sie den Master mit Schwerpunkt studieren, muss das Praktikum in einem zum Schwerpunkt passenden Tätigkeitsfeld absolviert werden (vgl. § 2 Abs. 3 der Praktikumsordnung).