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6. Kann ich nach dem allgemeinen Master die Therapieausbildung machen?

Es gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer Sie mit dem allgemeinen Master Psychologie die Ausbildung in der "alten Form" absolvieren können. Sie müssen für dei PT-Ausbildung den Nachweis einer Prüfungsleistung (also 1 Modul) klinische Psychologie vorlegen. Dieses Kriterium erfüllt der allgemeine Master (Referenzfachmodul "Verhaltensmedizin und klinische Neuropsychologie", nicht TN-beschränkt).

Einige Ausbildungsinstitute verlangen mehr CP als gesetzlich erforderlich. Wir planen aktuell ein weiteres Referenzfach, das ebenfalls nicht beschränkt hinsichtlich der TN-Zahl sein wird.

Bitte beachten Sie, wenn zwei klinische Referenzfächer belegt werden, kann der Master nur OHNE Schwerpunkt studiert werden!

Die Ausbildung müssen Sie bis (Stand 03/2021) 2032 abgeschlossen haben. Rückwärts gerechnet bedeutet das bei einer 3-5 jährigen Ausbildung und einer Masterzeit von 2 Jahre (insgesamt also ca. 7), dass Sie den allgemeinen Master spätestens im Jahr 2025 beginnen (!) müssen, um rechtzeitig alles abgeschlossen zu haben (wir empfehlen Ihnen, etwas Puffer einzuplanen).

 

Es ist NICHT vorgesehen, in Zukunft z.B. "Nachholmodule" oder ähnliches für eine spätere Weiterbildung nach neuem Modell anzubieten, wenn erstmal ein anderer Master abgeschlossen ist, dies wird vom Landesprüfungsamt Hessen nicht anerkannt.