Voraussetzungen für die Bewerbung
Der Master Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie erfordert allgemeine und spezielle Voraussetzungen. Hierzu gehört z.B. die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiums sowie der Nachweis von spezifischen Praktika.
Allgemeine Voraussetzungen
- Ein abgeschlossenes B.Sc. Psychologie Studium, das mind. 180 CP umfasst.*
- Prädikatsabschluss (2,6 oder besser)
- Alle allgemeinen Voraussetzungen werden auch auf der Seite der Zentralen Studienberatung (ZSB) erfasst.
Spezielle Voraussetzungen
Bewerber mit Bachelorabschluss ohne berufsrechtliche Anerkennung informieren sich bitte hier.
- Inhaltlich
Es müssen spezifische Inhalte aus dem vorangegangenen Bachelor abgedeckt sein. Dazu gehören
- Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeuten,
- Grundlagen der Pädagogik
- Grundlagen Medizin
- Grundlagen der Pharmakologie
- Störungslehre
- psychologische Diagnostik
- Verfahrens- und Methodenlehre
- Inhalte zu Prävention und Rehabilitation
- Berufsethik und -recht
- Berufspraktische Einsätze entsprechend der PsychThApprO
- ein forschungsorientiertes Praktikum (mind. 6 CP)
- ein Orientierungspraktikum (OPrak) (mind. 5 CP)
- eine berufsqualifizierende Tätigkeit I (mind. 8 CP)
--> Ein Praktikum im Umfang von 13 CP muss aus dem Zeugnis hervorgehen.
Ein Hinweis auf die berufsrechtliche Anerkennung sollte dem Zeugnis oder einem offiziellen Beiblatt zu entnehmen sein. Alternativ können Sie unsere Formulare im Downloadbereich nutzen und von der Herkunftsuniversität ausfüllen lassen.
Alle Angaben zu Voraussetzungen der Bewerbung für diesen Master finden Sie detailliert in der Speziellen Ordnung §3 des Masters Psychotherapie.
Besonderer Hinweis
- Im Rahmen des Studiums werden Sie direkten Patientenkontakt haben. Spätestens im 2. Studienjahr ist daher eine Masernimpfung nachzuweisen (§20 Infektionsschutzgesetz). Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Impfung ist eine Fortsetzung und Abschluss des Studiums nicht möglich. Wie Sie Ihren Masernschutz nachweisen, finden Sie hier. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet hier außerdem die Begründung für die Impfpflicht für Psychologiestudierende.
- Wegen des direkten Patientenkontakts müssen Sie außerdem mindestens ein einfaches, möglicherweise auch ein erweitertes Führungszeugnis spätestens zum Beginn des 2. Studienjahres vorlegen. Bei direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig.
Einträge im Führungszeugnis, die auf eine Gefährdung der zu betreuenden Patienten hinweisen, können zu einem Ausschluss von den betroffenen Veranstaltungen führen.