Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags
Sobald die Auslandsplätze vergeben sind und die Anmeldung bei den einzelnen Partneruniversitäten angelaufen ist, können Sie sich beim ERASMUS-Büro eine deutsche Erklärung über die Teilnahme am ERASMUS-Studentenmobilitätsprogramm abholen. Nach Vorlage dieser Erklärung beim AStA können Sie sich dann den Anteil des Semestertickets an den Studiengebühren zurückerstatten lassen.