Inhaltspezifische Aktionen

Arzneiverordnungslehre

Arzneiverordnungslehre

Praktikumsanleitung (in Stud.IP) für den Kurs "Herstellen von Arzneimitteln" zu Beginn des SS in Originalgröße ausdrucken und mitbringen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen sind:
1.) Kenntnisse der gesetzlichen sowie der theoretischen Grundlagen der Herstellung von Arzneimitteln in der tierärztlichen Hausapotheke.
2.) Kennzeichnung der im jeweiligen Kurs herzustellenden Arzneimittel gemäß § 10/11 AMG sowie § 10, Abs.2 TÄHAV.
3.) Berechnung der Arzneimittelpreise der im jeweiligen Kurs herzustellenden Arzneimittel entsprechend der zur Zeit gültigen Arzneimittelpreisverordnung.