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Beurlaubung

Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters

 

  • Studierenden, denen ein Urlaubssemester genehmigt wurde, werden nicht zu Prüfungen geladen/zugelassen
    Ausnahme: Sie äußern sich schriftlich, dass sie Prüfungen ablegen möchten.
  • Studierenden, denen ein Urlaubssemester genehmigt wurde, sind verpflichtet dem Prüfungsamt umgehend die Bescheinigung über das Urlaubssemester vorzulegen.