Öffentliche Unterstützung
Kinderbetreuungseinrichtungen in Gießen
Die Stadt Gießen bietet ein breites Spektrum von Kinderbetreuungsangeboten. Bitte nutzen Sie die folgenden Links um ein für Sie passendes Angebot zu finden, ob Kindergarten, Tagesmütter oder Babysitter.
- http://www.giessen.de/Soziales_und_Gesundheit/Gie%C3%9Fen_f%C3%BCr_/Kinder_Jugend_Familie/
- https://portal.little-bird.de/Giessen
- http://www.ehe-giessen.de/
- Kinderbetreuung - Studierendenwerk Gießen
Staatliche Finanzhilfen
Gegebenenfalls haben Sie Anrecht auf staatliche Unterstützungsleistungen wie etwa Kinder- oder Elterngeld. Bitte informieren Sie sich hierüber bei den zuständigen offiziellen Stellen.
Kindergeld Sie erhalten pro Kind 255 €/Monat für jedes Kind. Das Kindergeld müssen Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen.
Daneben können Eltern mit geringem Einkommen unter zusätzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Genauere Informationen finden Sie hier auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. |
Elterngeld Sie können maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen, das sich momentan auf zwei Drittel Ihres aktuellen Einkommens beläuft (zwischen mindestens 300 € und höchstens 1.800 €). Das Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, wird dafür aber für den doppelten Zeitraum gezahlt und kann lohnen, wenn die Eltern Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Versorgung und Soziales beantragen (in Gießen: Südanlage 14 a, Tel.: 0641/79360). |