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1. Was mache ich, wenn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?

Wenn Sie an einem Prüfungstag erkrankt sind, lassen Sie dieses Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und ergänzen sie es um die notwendigen Angaben. Das vollständig ausgefüllte Formular müssen Sie unverzüglich, jedoch spätestens drei Tage nach Bekanntwerden Ihrer Erkrankung, im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften abgeben. Wenn Sie das ärztliche Attest per Post schicken, gilt das Datum des Poststempels zur Fristwahrung.

Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

Das ärztliche Attest kann nur in Flexnow vermerkt werden, wenn alle notwendigen Informationen auf dem Formular angegeben sind.