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3. Ich habe eine Prüfung nicht bestanden - muss ich mich zur Wiederholung anmelden?

Gemäß § 34 Abs. 4 der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge der JLU Gießen müssen Studierende Wiederholungstermine zum nächstmöglichen Termin antreten und gelten insofern als angemeldet. Eine gesonderte Anmeldung ist in diesem Fall nicht notwendig.