FAQ
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen:
Die Anmeldefristen für den BSc. - Studiengang Psychologie können Sie bei FlexNow direkt abrufen.( https://flexnow.uni-giessen.de/cms/index.php/fristen-an-abmeldung )
In Ausnahmefällen kann eine Anmeldung in FlexNow durch das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften übernommen werden. Hierfür benötige ich Ihre Matrikelnummer, Modul und die Modul(teil)prüfung für die sie sich anmelden möchten. Eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung per E-Mail erfolgt nicht. Bitte kontrollieren Sie im FlexNow die Eintragung und setzen Sie sich gegebenenfalls nochmals mit mir in Verbindung.
Formular zur Prüfungsunfähigkeit
Informationen zu einem krankheitsbedingten Rücktritt finden Sie außerdem hier .
Treten Sie wiederholt krankheitsbedingt zu einer Fachprüfung nicht an, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich, das ebenfalls unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe einzureichen ist.
Die Klausurtermine werden durch die Studienkoordinatorin, Frau Dipl.- Psych. I. Staiger, koordiniert und sind sowohl auf den Seiten des Fachbereichs als auch auf den Seiten Akademischen Prüfungsamts Geisteswissenschaften einzusehen.
Konnten Sie krankheitsbedingt an einer Klausur nicht teilnehmen und haben dies dem APG durch die Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, sind Sie automatisch für den nächstmöglichen Termin der Prüfung angemeldet.
Treten Sie krankheitsbedingt zu einer Fortführungsprüfung nicht an ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.
MAP
Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, werden Sie automatisch für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.
Modulbegleitende Prüfungen
Bei modulbegleitenden Prüfungen ist im Falle des Nichtbestehens eines Moduls in den nichtbestandenen Teilen des Moduls eine Ausgleichsprüfung erforderlich. Die Ausgleichsprüfung kann als Klausur, aber auch als mündliche Prüfung gestellt sein. Die Termine sind bitte mit den jeweiligen Modulverantwortlichen zu vereinbaren.
Sollte ein Modul auch nach der Ausgleichsprüfung nicht bestanden sein, ist eine 30 - 45 minütige, mündliche Wiederholungsprüfung über alle Modulinhalte erforderlich.
Im Falle einer vorzeitigen Exmatrikulation stellen Sie bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, über das Prüfungsamt, einen Antrag auf Aufhebung Ihrer Prüfungspflicht. Sie bleiben sonst im schwebenden Prüfungsverfahren! Legen Sie Ihrem Antrag bitte die Exmatrikulationsbescheinigung im Original bei.
Haben Sie den Bachelor - Psychologie bisher an einer anderen Universität studiert und möchten das Studium im Rahmen eines Studienortwechsels an der JLU fortsetzen, beachten Sie bitte die Bewerbungs- und Zulassungsfristen des Studierendensekretariats. Abgesehen von den üblichen Bewerbungsunterlagen, benötigen Sie eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im BSc. - Psychologie. Hierfür reichen Sie bitte Ihr Transcript (Original oder beglaubigte Kopie) mit einem kurzen, schriftlichen jedoch formlosen Antrag bei Frau Dipl.- Psych. I. Staiger ein. Bitte legen Sie einen adressierten und kuvertierten Rückumschlag anbei, damit Ihnen im Falle einer Anerkennung der Bescheid postalisch zugestellt werden kann.
Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass anrechenbare Leistungen aus einem Bachelor - Studiengang Psychologie erbracht wurden, die inhaltlich dem BSc. - Psychologie an der JLU ähneln. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im BSc. - Studiengang Psychologie. Die Verfahrensweise für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistugnen zum Zwecke der Einstufung in eine höheres Fachsemester finden Sie hier.
Beachten Sie bitte die Bewerbungs- und Zulassungsfristen des Studierendensekretariats!
Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen trifft der jeweilige Modulverantwortliche. Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Immatrikulation in dem BSc. - Studiengang Psychologie an der JLU.
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit des 5. Fachsemesters haben Sie die Möglichkeit Ihre Abschlussarbeit anzumelden. HIerfür stehen Ihnen 2 Termine zur Verfügung.
1. Zulassung per März mit Anmeldung im Februar
2 Zulassung per Septempber mit Anmeldung im August